GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
Kürzung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geplant
(vs) Der Bundestag hat am 8. November den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Modulationsgesetz – 14/7252) zur federführenden Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen. Dieser hat am 14. November beschlossen, dazu am 28. Januar 2002 eine öffentliche Anhörung zu veranstalten.
Mit dem Gesetz soll in Deutschland ab 2003 von der für die EU-Mitgliedstaaten gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die Direktzahlungen an die Begünstigten abhängig von bestimmten Kriterien um bis zu 20 Prozent zu kürzen (so genannte Modulation). Ziel sei, mit den einbehaltenen Finanzmitteln Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker zu fördern. Die Einkommenswirksamkeit der Direktzahlungen mache es sinnvoll, heißt es, eine Kürzung von zwei Prozent vorzusehen. Über zusätzliche Kürzungsschritte werde in Verbindung mit der Halbzeitüberprüfung zur Agenda 2000 zu entscheiden sein.
Das Gesetz verursacht nach Regierungsangaben für Bund und Länder keine direkten Kosten. Jedoch sei für die vollständige Verwendung der durch Modulation einbehaltenen EU-Mittel eine nationale Kofinanzierung von etwa 31 Millionen € erforderlich, wovon die Länder 12 Millionen € zu tragen hätten. Die in der Stellungnahme des Bundesrates erhobene Forderung nach einer Anhebung des Finanzierungsbeitrags des Bundes lehnt die Regierung in ihrer Gegenäußerung ab. Keine Zustimmung findet danach auch der Vorschlag der Länderkammer, der Bund solle die finanziellen Folgen aus EU-Anlastungen tragen. Der Bund habe es unter Berücksichtigung der Verfassungsrechtslage wiederholt abgelehnt, Zugeständnisse in dieser Frage zu machen, so die Regierung. Ein vom Bundesrat angeregter Ausschluss von Beihilfekürzungen für Tabak, Hopfen, Saatgut und Kartoffelstärke wird von der Regierung ebenfalls nicht gebilligt. Dagegen besteht Einvernehmen hinsichtlich der Festlegung, dass die durch Kürzung einbehaltenen Gemeinschaftsmittel vorrangig in dem Land wiederverwendet werden sollen, in dem sie angefallen sind.