PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG
Beschwerden über Behörden sachgerecht bearbeiten
(bn) Für eine sachgerechte Bearbeitung von Beschwerden über Bundesbehörden hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 7. November einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" zu überweisen.
Mit der Eingabe beschwerte sich der Petent über das Eisenbahnbundesamt (EBA) sowie über das BMVBW, die seine Beschwerden über die Lärmbelästigung durch eine Verschrottungsanlage auf einem Bahngelände in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung nicht sachgerecht bearbeitet hätten. Er hatte sich zunächst an das EBA gewandt und sich dort über die seiner Meinung nach "unzumutbare" Lärmbelästigung beschwert.
Die Verschrottungsarbeiten fänden auf einem Freigelände statt, und es gebe keinerlei Schutzmaßnahmen. Nachdem das EBA drei kleine Maßnahmen angekündigt hatte, die allerdings den Petenten nicht befriedigten, wandte er sich an das BMVBW, damit das Ministerium im Rahmen seiner Aufsicht gegenüber dem EBA für umfassende Schutzmaßnahmen eintrete. Das BMVBW habe jedoch im Wesentlichen die Position des EBA übernommen und weitere Maßnahmen für nicht erforderlich gehalten. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss wiederholte das Ministerium seine Position und betonte, dass alle angekündigten Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt worden seien.
Damit gab sich der Ausschuss nicht zufrieden. Die "ausführlichen und sachgerechten Darlegungen des Petenten" seien nicht von der Hand zu weisen und verlangten nach einer umfassenderen Aufklärung sowie einer eingehenderen rechtlichen und tatsächlichen Würdigung als es bisher der Fall gewesen sei.