GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG
Statistiken an Erfordernisse der Europäischen Union anpassen
(fi) Die Bundesregierung will das Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe an Informationsanforderungen der Europäischen Union anpassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Statistik im produzierenden Gewerbe und zur Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik ( 14/7556) vorgelegt, den der Bundestag am 29. November zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Durch eine Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik sollen künftig Doppelbefragungen vermieden werden.
Die Strukturstatistikverordnung der EU verlangt den Angaben zufolge den Nachweis jährlicher Strukturdaten für Unternehmen aller Größenordnungen. Da das nationale Erhebungsprogramm im produzierenden Gewerbe diese Daten bislang nur für Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten erfasse, seien künftig auch kleinere Betriebe mit unter 20 Beschäftigten einzubeziehen, so die Regierung.
Um die Berichtslasten der Wirtschaft und die Kosten im Statistischen Bundesamt zu begrenzen, sollen jeweils nur 6.000 repräsentativ ausgewählte Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie des Baugewerbes zu den neuen Erhebungen herangezogen werden. Streichen will die Regierung die jährlichen industriellen Kleinbetriebserhebungen. Diese seien verzichtbar, weil vergleichbare Informationen aus dem Statistikregister gewonnen werden könnten.
Die jährliche Zusatzbelastung der Wirtschaft auf Grund der erweiterten Erhebungen beziffert die Regierung mit 420.000 DM bis 900.000 DM jährlich. Dem stehe eine jährliche Entlastung auf Grund des Wegfalls der industriellen Kleinbetriebserhebung von 950.000 DM bis 2,03 Millionen DM entgegen.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, die Daten geschlechtsspezifisch zu erheben. Die Regierung stimmt dem für die jährlichen Erhebungen zu, für monatliche Erhebungen dagegen nicht. Sie lehnt auch den Vorschlag der Länder ab, den Bezug und Verbrauch sowie die Abgabe von Elektrizität nicht mehr monatlich und den Bestand und Verbrauch von Brennstoffen nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch jährlich zu erfassen. Ebenfalls abgelehnt wird das Anliegen, auf die Streichung der industriellen Kleinbetriebserhebung ab 2003 vorerst zu verzichten.