Speicherung von DNA-Mustern sicherstellen
(re) Die Bundesregierung will sicherstellen, dass molekulargenetische DNA-Identifizierungsmuster, die bei der Aufklärung einer Straftat aus dem Spurenmaterial hervorgehen, in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten DNA-Analysedatei gespeichert werden können. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung ( 14/7562) vorgelegt.
Wie es darin heißt, erlaubt die Strafprozessordnung die molekulargenetische Untersuchung von Probenmaterial, das bei einem Beschuldigten gefunden wird, aber auch von Spurenmaterial, das einem Verursacher nicht zugeordnet werden kann. In beiden Fällen müsse ein Richter die Untersuchung anordnen. Daher würden in der DNA-Analysedatei nur solche Identifizierungsmuster gespeichert, die aus richterlich angeordneten Untersuchungen hervorgehen.
"Das Gewollte klarstellen"
Einige Landgerichte sind laut Regierung der Ansicht, dass in den Fällen der molekulargenetischen Untersuchung von Spurenmaterial eine richterliche Anordnung nicht nötig ist. Diese Ansicht habe zur Folge, dass die DNA-Muster von Spuren aus den betreffenden Landgerichtsbezirken nicht in der Datei gespeichert werden können, weil die richterliche Anordnung fehlt. Im Interesse einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung sei dies nicht hinzunehmen, so die Regierung. Da diese Rechtsprechung im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers stehe, müsse dieser "das Gewollte klarstellen".
Der Bundesrat hat nach Regierungsangaben einen Gesetzentwurf zur Regelung der Zuständigkeit für die Anordnung einer DNA-Untersuchung bei Spuren ( 14/5264) vorgelegt, der die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten ermöglichen soll. Dies habe die Regierung bereits in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf abgelehnt, heißt es.