MIT DEN STIMMEN VON KOALITION UND UNION
Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus im Bundestag verabschiedet
(in) Angenommen hat der Deutsche Bundestag am 14. Dezember die wortgleichen Entwürfe der Bundesregierung ( 14/7727, 14/7754) und der Koalitionsfraktionen (14/7386neu) für ein Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Er folgte dabei einer Empfehlung des Innenausschusses ( 14/7830) vom 12. Dezember, der den Entwurf noch verändert hatte. SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für das Gesetz, während sich die FDP und die PDS aus Protest gegen die Verfahrensweise nicht an der Abstimmung im Ausschuss beteiligt hatten.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte dem Ausschuss die geplanten Änderungen im Detail erläutert. Er machte unter anderem deutlich, dass es etwa bei den erläuterten Befugnissen des Bundeskriminalamtes um längst überfällige Vereinfachungen von Vorgängen gehe. So sei nicht einzusehen, dass man bisher beim Datenaustausch einen Umweg über die Landeskriminalämter habe gehen müssen.
In der Frage der biometrischen Merkmale sei "offensichtlich unbekannt", dass Frankreich und Spanien ebenfalls Fingerabdrücke zur zusätzlichen Identitätsfeststellung speicherten.
Entscheidend, so Schily, sei die Nutzung technischer Möglichkeiten. So könne etwa ein Fingerabdruck oder ein biometrisches Merkmal nicht erkennbar auf einer Chipkarte gespeichert werden. Das habe den Vorteil, dass die sichtbaren Angaben des Ausweispapieres geprüft werden können, ohne dass eine zentrale Datei benötigt wird.
Jacob: Datenschutz gewährleistet
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Joachim Jacob, legte zur Kritik der FDP im Hinblick auf verfassungs- und datenschutzrechtliche Aspekte dar, die Kontrollbefugnisse der parlamentarischen G-10-Gruppe brauchten sich hinter der richterlichen Anordnung für bestimmte Vorhaben "nicht zu verstecken". Aus Sicht des Datenschutzes seien die vorgelegten Verordnungen und Änderungsvorschläge "absolut in Ordnung". Zudem, so Jacob, sei in dem nun vereinbarten Verfahren festgelegt, dass es nach Ablauf von fünf Jahren eine Prüfung über die Beibehaltung der Gesetzesänderungen geben werde.
Mit der Annahme des so genannten "zweiten Sicherheitspakets" werden nach Angaben des Innenministeriums über 20 Gesetze und Verordnungen geändert.
Initiative der Unionsfraktion abgelehnt
Im Innenausschuss hatten die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen dagegen protestiert, "innerhalb weniger Stunden die zusätzlich vorgelegten insgesamt 60-seitigen Änderungsvorschläge der Koalition sowie die 32 Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion gewissenhaft durcharbeiten und prüfen zu können".
Angeführt wurde dabei auch, dass die Einlassungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu den technischen Voraussetzungen der beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen sowie zu den datenschutzrechtlichen Aspekten erläutert und diskutiert werden müssten.
Abgelehnt wurde im Bundestag ein Antrag der Union (14/7065neu) mit dem Titel "Sicherheit 21 – Was zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus jetzt zu tun ist", in dem zum Teil wesentlich weiter gehende Forderungen erhoben wurden. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS votierten gegen die Initiative.
Abgelehnt von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und CDU/CSU bei Enthaltung der PDS wurde ferner ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ( 14/7860), in dem die Liberalen darlegen, die vom Innenausschuss veranlasste Anhörung habe deutlich gemacht, dass das vorgelegte Terrorismusbekämpfungsgesetz den Anforderungen nur bedingt gerecht werde, verfassungsrechtlich bedenklich und "handwerklich zum Teil mangelhaft" sei.
Inwieweit diese Bewertung durch die am Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen entkräftet würden, sei auf Grund des gedrängten zeitlichen Ablaufs des parlamentarischen Verfahrens "nicht verlässlich zu beurteilen". Eine sorgfältige Prüfung sei nicht möglich gewesen, der Beratungsverlauf des Gesetzentwurfes seiner Bedeutung ganz und gar unangemessen und nicht hinnehmbar, so die Liberalen.
An den Innenausschuss überwiesen wurde im Anschluss an die Abstimmung ein von der PDS vorgelegter Antrag zur öffentlichen Sicherheit ( 14/7792).
PDS: Regierung blieb Beweis schuldig
Darin wird unter anderem betont, die Bundesregierung sei den Beweis schuldig geblieben, dass vorhandene gesetzliche Möglichkeiten zum Schutz der Bürger und der öffentlichen Sicherheit nicht ausreichen würden.
Bei der Balance zwischen Sicherheitsmaßnahmen und Freiheitsrechten gehe es auch um Wahrnehmung und Einflussnahme auf die Ursachen. Dies sei wiederum nicht Sache von Polizei und Geheimdiensten, sondern eine gesellschaftspolitische Aufgabe.