Neue Regelungen für den Zollfahndungsdienst beschlossen
(fi) Der Bundestag hat am 18. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes (14/8007neu) mit 339 Ja-Stimmen gegen 84 Nein-Stimmen bei 189 Enthaltungen in geänderter Fassung angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/8515), in dem sich CDU/CSU und FDP enthalten hatten, während die PDS gegen die Initiative votierte.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Organisation des Zollfahndungsdienstes sowie die Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter neu zu regeln. Darüber hinaus werden die für die Tätigkeiten dieser Behörde erforderlichen Datenschutzbestimmungen geschaffen. Das Gesetz enthält ein neues Zollfahndungsdienstgesetz, das die Anbindung der regional selbstständigen Zollfahndungsämter festlegt. Es regelt ferner die eigenen Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamtes als künftiger Mittelbehörde und als Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes, die Aufgaben und Befugnisse der Zollfahndungsämter und den Datenschutz für den gesamten Zollfahndungsdienst.