ANHÖRUNG
Experten kritisieren Bericht zur Finanzierung der Infrastruktur
(vb) Die Finanzierung der Bundesverkehrswege soll von der Haushalts- auf Nutzerfinanzierung umgestellt werden. Das empfiehlt die "Regierungskommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung". Ihr Vorschlag beruhe auf drei Säulen, referierte Kommissionsmitglied Werner Rosengatter am 17. April anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Auf der Tagesordnung standen ein Gesetzentwurf zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFGG) ( 14/8449) und ein Entwurf zur Änderung des Fernstraßenbauprivatisierungsgesetzes ( 14/8447).
Der VIFGG sollen, so Rosengatter, Mittel aus der Lkw-Maut sowie Nutzerentgelte der Bundeswasserstraßen zufließen. Die Gesellschaft nehme Aufgaben der Finanzierung von Neubau, Ausbau, Erhaltung, Betrieb und Unterhaltung der Infrastrukturen Straße, Schiene und Wasserwege wahr. Diese Gebühren sollten direkt in den Bundeshaushalt einfließen, die Netto-Gebühren der Maut zweckgebunden allein für die Finanzierung der Bundesfernstraßen verwendet werden. Zugleich müsse ein Konzept erstellt werden, das eine privatwirtschaftliche Finanzierung einschließe, so Rosengatter. Das Kommissionsmitglied gab zu bedenken, dass die Kompetenz der Verkehrsstrukturfinanzierungsgesellschaft genau bestimmt werden müsse, und zwar im Bereich Ausbau und Erhaltung von Straßen und in der Realisierung privat-öffentlicher Partnerschaften.
Dem stimmte die Deutsche Bahn AG zu. Das Unternehmen begrüßte die Gründung der Gesellschaft, forderte aber, dass eindeutige Regelungen zwischen der VIFGG und dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BschwAG) getroffen werden sollten. Es müsse deutlich werden, ob die Finanzierung von Bau, Ausbau und Erhalt der Schienenwege nach dem VIFGG Teil der Finanzierung nach dem BschwAG werde oder ob es dessen Finanzierung ergänze.
Auch Dr. Heiko Stiepelmann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sprach sich für den Gesetzentwurf zur Errichtung einer VIFGG aus. Er forderte, dass die Gesellschaft die Preise zur Infrastrukturnutzung festsetzen und regulieren solle, den Neubau, Ausbau, die Erhaltung und den Betrieb von Bundesfernstraßen ausschreiben und vergeben sowie die Einhaltung der abgeschlossenen Konzessionsverträge kontrollieren möge. Seiner Ansicht nach liegt der Schwerpunkt einer VIFGG in der Organisation und Überwachung des Wettbewerbs um Konzessionen für Verkehrsinfrastrukturprojekte, hieß es in der Anhörung.