PDS-ANTRAG ABGELEHNT
Kein Generalverdacht gegen ausländische Studierende
(bf) Abgelehnt hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung am 15. Mai einen PDS-Antrag ( 14/7425), nach dem die Innen- und Sicherheitsbehörden aufgefordert werden sollen, bei ihren Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung nicht Studierende bestimmter Nationalitäten und Religionszugehörigkeiten unter "Generalverdacht" zu stellen.
Wie die Fraktion feststellt, geben erste Reaktionen auf die Terroranschläge vom 11. September Anlass zu Befürchtungen, dass die bisher eingeleiteten Schritte zur Internationalisierung der Hochschulen grundsätzlich in Frage gestellt werden könnten. Die Hochschulen müssten sich aber gerade jetzt als Ort der Toleranz, der Weltoffenheit, der internationalen und interkulturellen Verständigung und des freien Gedankenaustausches erweisen.
Die Bundesregierung soll deshalb die Voraussetzungen für eine Liberalisierung der ausländerrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, heißt es. So fordern die Antragsteller für alle, die an einer Hochschule in Deutschland ein Studium, eine wissenschaftliche Qualifikation oder eine Forschungs- oder Lehrtätigkeit aufnehmen möchten, einen individuellen Rechtsanspruch auf Einwanderung. An einer deutschen Hochschule beschäftigte ausländische Wissenschaftler sollen darüber hinaus eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.