Blickpunkt Bundestag
August 5/2003
(10) Kanzlermehrheit
Mehrheit ist nicht Mehrheit. Es lässt sich die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten beziehungsweise der abgegebenen Stimmen unterscheiden von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Letztere ist erforderlich, um Einsprüche des Bundesrates im Bundestag zurückzuweisen. Weil auch der Bundeskanzler mindestens die Mehrheit aller Mitglieder des Parlamentes zu seiner Wahl benötigt, spricht man von der Kanzlermehrheit. Bei dem aus 603 Mitgliedern bestehenden 15. Deutschen Bundestag besteht die Kanzlermehrheit also aus 302 Stimmen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0305/00_definitionen_24/0305024_10