(5) Ältestenrat
Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs-, Koordinations- und Schlichtungsgremium des Bundestages. Es unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte. Der Bundestagspräsident ist zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören dem Ältestenrat an. Weitere 23 Mitglieder entsenden die Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke. Die Fraktionen achten darauf, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer ebenfalls im Ältestenrat sitzen und Empfehlungen zur Festlegung der Tagesordnung und der Redezeiten geben können. Weil die Themen im Bundestag auch von der Arbeit der Bundesregierung beeinflusst werden, nimmt ein Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen des Ältestenrates teil.