Nicht einmal zwei Stunden hatte die von CDU- und FDP-Fraktion einberufene Arbeitsgruppe getagt, um einen Kompromiss im Streit um das Verbot von Sterbehilfeorganisationen zu finden. Dann wurden die Gespräche abgebrochen. "Die Unterschiede im Menschenbild sind zwischen den Koalitionspartnern zu groß, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen", hieß es in beiden Fraktionen. Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann ist also mit ihrem Entwurf für einen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch gescheitert und muss einräumen: "Es wird aus Niedersachsen dazu keine Bundesratsinitiative geben, und Dignitas kann in Hannover weiterarbeiten." Sie hatte auf eine Einigung gehofft, nicht zuletzt, um eine rechtliche Handhabe gegen den in Niedersachsen gegründeten Sterbehilfeverein zu schaffen. Jetzt ist das Thema vom Tisch.
Die FDP ist mit dem Ergebnis zufrieden: "Wir wollten den Gesetzentwurf verhindern und sind glücklich, dass uns das gelungen ist", kommentiert Fraktionschef Philipp Rösler. Die Liberalen hatten im Vorfeld klargemacht, dass sie Sterbehilfe nicht grund- sätzlich verbieten lassen wollen, weil sonst ehrenamtliche Beratungen in der Palliativmedizin und Hospizbewegung mit unter Strafe gestellt würden. Die FDP hätte sich nur darauf eingelassen, gewinnorientierte Sterbehilfe zu verbieten. Die CDU will das Gegenteil: Sterbehilfe grundsätzlich verbieten und nur in Ausnahmefällen zulassen. "Die Gegensätze waren nicht überbrückbar, deshalb wollten wir lieber ein schnelles Ende, als langwierig über Formulierungen zu streiten", erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Bernd Althusmann. Das Scheitern der Gespräche bringe aber die Regierungskoalition nicht zum Wanken: "Man kann in ethisch-grundsätzlichen Fragen unterschiedliche Positionen haben, auch ohne dass die Zusammenarbeit gefährdet ist", sagte er und fügte hinzu: "Koalition heißt eben immer, Zugeständnisse zu machen."