Inneres. Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden in das Grundsgesetz vorgelegt ( 16/474). Das bisherige politische System einer parlamentarisch-repräsentativen Demokratie habe sich bewährt und ein ausgereiftes demokratisches Bewusstsein bei den Bürgern entstehen lassen. Dies rechtfertige eine behutsame Fortentwicklung des Systems.
So soll eine Volksinitiative eine begründete Gesetzesvorlage beim Bundestag einbringen können, wenn dies von mindestens 400.000 Wahlberechtigten getragen werde. Ein Volksbegehren soll eingeleitet werden können, wenn zuvor ein durch eine Volksinitiative beantragtes Gesetz nicht erreicht wird. Ein Volksentscheid soll stattfinden, wenn das im Volksbegehren angestrebte Gesetz im Parlament nicht innerhalb von sechs Monaten zustande gekommen ist. Unzulässig sollen Volksbegehren aber innerhalb von drei Monaten vor einer Bundestagswahl sein.