Wirtschaft und Technologie. Das ERP-Sondervermögen soll nach dem Willen der FDP vollständig, nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen in seiner Substanz erhalten werden. Beide Fraktionen haben entsprechende Anträge ( 16/382, 16/548) vorgelegt, die der Bundestag am 9. Februar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Die Bündnisgrünen verweisen darauf, dass dieses Sondervermögen (European Recovery Program) eine lange Tradition hat und nach dem Zweiten Weltkrieg zum Wiederaufbau Deutschlands beitrug. Der jüngste Vorstoß aus dem Bundesfinanzministerium, 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an den Bundeshaushalt abzuführen und das verbleibende Vermögen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Kernkapital zu übertragen, widerspreche dem gesetzlichen Substanzerhaltungsgebot. Die Fraktion fordert die Regierung auf zu prüfen, ob die 2 Milliarden Euro nicht durch den Verkauf von Rücklagen des Bundesfinanzministeriums an der KfW aufgebracht werden können. Auch müssten die Rechte des Parlaments am ERP-Sondervermögen erhalten bleiben. Um höhere Effizienzgewinne zu erzielen, empfiehlt die Fraktion, die Mittelanlage und die Verwaltung des ERP-Sondervermögens auszuschreiben.
Auch die FDP wendet sich dagegen, Teilbeträge zur Haushaltsfinanzierung des Bundes zu entnehmen. Dies wäre "kein gutes Signal für den Mittelstand". Die FDP verlangt, das gesamte Sondervermögen wie bisher in der Verwaltung des Bundeswirtschaftsministeriums zu belassen, die Bestimmungen des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Trennung des Sondervermögens vom übrigen Vermögen des Bundes auch künftig einzuhalten und dafür zu sorgen, dass der Einfluss des Bundestages auf die Verwendung des Sondervermögens erhalten bleibt.