Bildung und Forschung. Die FDP-Fraktion fordert in einem Gesetzentwurf ( 16/383), das Stammzellgesetz zu ändern. Das Gesetz verbietet Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen, die nach dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Die FDP will diesen Stichtag streichen. Er sei mit der Begründung eingeführt worden, dass nur so die "Tötung von Embryonen zur Stammzellgewinnung zum Zwecke des Imports nach Deutschland vermieden" werde.
Tatsächlich sei der Stichtag aber eine "Lösung der Doppelmoral" - eigentlich "will man keine Embryonen töten, aber die getöteten werden benutzt", so die FDP. Zudem sei nicht einzusehen, dass Embryonen, die erzeugt worden seien, um eine Schwangerschaft herbeizuführen und die dann nicht verwendet worden seien, für die Verwendung von Stammzellen nicht benutzt werden sollen. Die Entwicklungen in der embryonalen Stammzellforschung außerhalb Deutschlands hätten gezeigt, dass in diesem Bereich die Aussichten auf Heilungsmethoden für schwerste Erkrankungen am größten seien. Die Ausschöpfung der Heilungsmöglichkeiten solcher Krankheiten sei "ein Gebot der Ethik". Gleichzeitig müsse die "rigide Einfuhrpolitik hinsichtlich embryonaler Stammzellen" in Deutschland gelockert werden, so die Fraktion in ihrem Entwurf. Wenn die anderen Staaten forschen dürften und sich Deutschland die gewonnenen Ergebnisse zunutze machte, aber "gleichzeitig den moralischen Zeigefinger auf diese Staaten richtete", sei dies nicht hinnehmbar, heißt es weiter.
Die FDP fordert außerdem eine gesetzliche Regelung, die ausschließt, dass deutsche Wissenschaftler sich in solchen Fällen strafbar machen könnten, in denen sie sich von Deutschland an Forschungsarbeiten beteiligen, bei denen Forscher im Ausland mit menschlichen embryonalen Stammzellen forschen, die nach deutschen Vorschriften nicht eingeführt und verwendet werden dürfen.