Finanzen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Kreditinstitute verpflichten, jedem Bürger unabhängig von seiner Kreditwürdigkeit die Führung eines Girokontos auf Guthabenbasis zu ermöglichen. Die Linksfraktion hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Kreditwesengesetzes ( 16/731), die Grünen- Fraktion einen Antrag ( 16/818) eingebracht. Der Bundestag hat beide Vorlagen am 9. März zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Wie Die Linke schreibt, gibt es in Deutschland kein verbrieftes Recht auf Kontoeröffnung für jedermann. Die vor mehr als zehn Jahren abgegebene "freiwillige Selbstverpflichtungserklärung" des Zentralen Kreditausschusses als Dachverband der deutschen Kreditwirtschaft habe nicht dazu geführt, dass allen Bürgern auf Antrag ein Guthabenkonto gewährt werde. Für überschuldete oder in Not geratene Menschen bedeute der Verlust einer Bankverbindung wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung. Mehrere 100.000 Verbraucher seien betroffen, heißt es in dem Entwurf. Ihnen entstünden Zusatzkosten für Baranweisungen und Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt. Eine Kontoverbindung gelte für Arbeitgeber in der Regel als Voraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis. Auch den Kommunen entstünden erhebliche Kosten für die Barauszahlung von Sozialleistungen an Empfänger ohne Bankkonto.
Die Bündnisgrünen fordern die Regierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Nur so sei gewährleistet, dass jeder auf den Finanz- und Wirtschaftsmärkten handlungsfähig bleibe. Außerdem solle die Bundesregierung besser und unbürokratischer vor Pfändungen schützen, damit das Leben am Existenzminimum nicht durch unberechtigte Pfändungen behindert werde. Schließlich soll ein Forschungsauftrag vergeben werden, der die Lebenssituation von kontolosen Bürgern und deren Schwierigkeiten im Wirtschaftsgeschehen untersucht und Lösungsmodelle entwickelt.
Die Fraktion stellt fest, dass noch immer nicht jeder ein Girokonto erhalte, der es wünsche. So habe die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände in einem Zeitraum von zehn Monaten über 2.000 Fälle von Kontokündigungen und -ablehnungen dokumentiert. Auch nach zehn Jahren Selbstverpflichtung der Bankinstitute würden die Beschwerden nicht nachlassen und würden Bürger vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen, weil sie kein Girokonto haben. Die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft müsse somit als gescheitert angesehen werden, heißt es in dem Antrag. vom/mik