Petitionen. Für Leistungsverbesserungen bei der häuslichen Pflege Demenzkranker hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 20. September einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesgesundheitsministerium "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Die Petentin hatte darauf hingewiesen, dass demente Menschen rund um die Uhr versorgt und betreut werden müssen. Der niedrige Pflegesatz bedeute, dass eine 24-Stunden-Versorgung durch einen anerkannten Pflegedienst nicht zu finanzieren sei. In dieser Situation sei man auf illegale Hilfe aus dem Ausland angewiesen. Deshalb bat die Petentin um Legalisierung und einfachste Einstellungsmöglichkeiten für ausländische Haushaltshilfen sowie die Anpassung der Pflegesätze für häusliche Pflege an die für Heimunterbringung.
Die von den Abgeordneten eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass seit dem 1. Januar 2005 eine Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung gilt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthalt zur Ausübung einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren für hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen erteilt werden. Der Ausschuss hielt das Anliegen für verständlich, dass die Pflege von Demenzkranken angemessener honoriert werden müsse und unterstützte das Anliegen der Petentin auf Leistungsverbesserungen.