Tourismus. Bislang gibt es keine Erkenntnisse über negative Umsatzentwicklungen in Hotels und Gaststätten aufgrund des Gammelfleischskandals. Dies geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, den der Tourismusausschuss am 20. September zur Kenntnis genommen hat.
Das Ministerium bezieht sich dabei auf eine Auskunft des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). Hotels und Gastronomie hätten ebenso wie die Verbraucher großes Interesse an der "rückhaltlosen Aufklärung" und der Bekämpfung der Missstände sowie an intensiveren Kontrollen. Nach Darstellung der SPD-Fraktion hat das bisherige System der Lebensmittelkontrollen die "Grenzen des Föderalismus" aufgezeigt. Der Strafrahmen des Lebens- und Futtermittelgesetzes, aber auch der des Strafgesetzbuches müssten ausgeschöpft werden. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Hinsken (CSU), sagte dazu, die Bundesregierung überlege derzeit, ob die vorhandenen gesetzlichen Regelungen ausreichten. Hinsken wandte sich allerdings gegen die Einführung von Meldepflichten für Gastronomen, die verdorbenes Fleisch erworben haben. Dies stünde im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus. Die Sozialdemokraten plädierten dafür, die Bundesländer "dringendst" aufzufordern, mehr Kontrolleure einzusetzen. Angemeldete Kontrollen reichten nicht aus. Die Kontrolldichte müsse erhöht werden, die Länder seien hier in der Pflicht. "Man kann Bayern kein gutes Zeugnis ausstellen", hieß es. Auch sollten nicht immer dieselben Kontrolleure in die Betriebe kommen. Die Unionsfraktion begrüßte, dass sich die zuständigen Länderminister mittlerweile auf einheitliche Standards verständigt haben. Die Nachprüfbarkeit der Herkunft des Fleisches könne noch verbessert werden, etwa durch Ergänzungen der Strichcodes auf den Etiketten.