Der so genannte BND-Untersuchungsausschuss wird sich auch mit dem Fall des in Bremen geborenen Türken Murat Kurnaz befassen, der unter Terrorverdacht mehrere Jahre in Guantanmo inhaftiert war. Der Bundestag hat dazu am 27. Oktober einen Gruppenantrag der Opposition ( 16/3028) in der vom zuständigen Ausschuss modifizierten Fassung ( 16/3191) angenommen, der eine Ergänzung des Auftrags des 1. Untersuchungsausschusses vorsieht. So soll der Einsetzungsbeschluss hinsichtlich des Themenkomplexes der Festnahmen und Vernehmungen bestimmter Personen im Ausland präzisiert werden.
Geklärt werden soll etwa, welche Bemühungen von der Bundesregierung unternommen wurden, um Kurnaz Hilfe zu leisten und seine Freilassung zu erreichen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob und welche Angebote US-amerikanischer Stellen es für seine Freilassung gegeben hat, ob sie von deutscher Seite abgelehnt wurden oder ungenutzt blieben und wenn ja, warum.
Weitere Ergänzungen betreffen die Überwachung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Hier soll der Untersuchungsausschuss bezüglich der im Bericht vom 26. Mai 2006 des vom Parlamentarischen Kontrollgremium beauftragten Sachverständigen Gerhard Schäfer untersuchten Sachverhalte unter anderem Klarheit schaffen, wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes (Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter) Kenntnis davon hatte, dass der BND Journalisten überwacht und ausgeforscht hat bzw. überwachen und ausforschen ließ und ob in ähnlicher Weise auch gegenüber Bundestagsabgeordneten verfahren wurde.
Ebenfalls geklärt werden soll eine mögliche Einflussnahme auf die Medienberichterstattung, indem beispielsweise Berichte initiiert oder inhaltlich beeinflusst worden seien, sowie die Frage, wie die Bundesregierung den Bundestag über diese Vorgänge unterrichtet hat und "inwieweit sowie weshalb gegebenenfalls darauf verzichtet wurde". Ergänzend soll darüber hinaus der Frage nachgegangen werden, wie sichergestellt ist bzw. wird, "dass künftig eine Wiederholung von rechtswidrigen Überwachungen von Journalisten und Bundestagsabgeordneten durch den Bundesnachrichtendienst ausgeschlossen ist".
Kurnaz war im November 2001 in Pakistan festgenommen und wenig später an US-Truppen in Afghanistan übergeben worden. Vor wenigen Wochen wurde er aus der Haft in Guantanamo entlassen.