Streifzug durch die
Geschichte
1972ff. Wann beginnt das Leben? Der §218
Demonstrantinnen vor dem Gericht
© dpa
Anfang des Jahrhunderts, als die Frauen das
aktive Wahlrecht fordern, bildet sich eine große
Frauenbewegung. In den 70er Jahren entzündet sich ihr
Kampf um gesellschaftliche Gleichberechtigung an der Frage des
Schwangerschaftsabbruchs. Dieser ist in der Bundesrepublik nach
§218 Strafgesetzbuch strafbar.
In der DDR hingegen verabschiedet die Volkskammer am 9. März 1972 ein Gesetz (erstmals mit Gegenstimmen der Blockpartei CDU), wonach die Frauen über den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche selbst entscheiden können. Diese sogenannte Fristenlösung wird daraufhin auch in der Bundesrepublik diskutiert.
Selbstbestimmungsrecht der Frauen oder Schutz des ungeborenen Lebens? Die gegensätzlichen Standpunkte der Bundestagsabgeordneten gehen quer durch alle Fraktionen. Nach eindringlichen Debatten setzt sich das Fristenmodell 1974 knapp durch.
Dies ist allerdings noch lange nicht das letzte Wort: Am 25. Februar 1975 erklärt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bayern und Baden-Württemberg die Neuregelung des §218 für verfassungswidrig. Die Begründung: Die Fristenlösung beachte nicht genügend das Grundgesetzgebot auf Schutz des werdenden Lebens.
Im Mai 1976 regeln die Abgeordneten den §218 neu. Demnach ist eine Abtreibung aus bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen straffrei, wenn sie vom Arzt durchgeführt wird (Indikationsmodell). Die Wiedervereinigung erfordert jedoch abermals eine Neuregelung. Im Jahr 1976 wird auch im Bundestag die Reform des Ehe- und Familienrechts abgeschlossen: Ein bedeutender Schritt zur Gleichberechtigung der Geschlechter im privaten Leben.
Neben den inneren Reformen ist das zweite große politische Vorhaben, das der Bundestag Anfang der 70er Jahre zu bewältigen hat, die neue Ostpolitik. ZeitPunkte: Daten und Fakten der 7. Wahlperiode (1972 - 1976)
In der DDR hingegen verabschiedet die Volkskammer am 9. März 1972 ein Gesetz (erstmals mit Gegenstimmen der Blockpartei CDU), wonach die Frauen über den Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche selbst entscheiden können. Diese sogenannte Fristenlösung wird daraufhin auch in der Bundesrepublik diskutiert.
Selbstbestimmungsrecht der Frauen oder Schutz des ungeborenen Lebens? Die gegensätzlichen Standpunkte der Bundestagsabgeordneten gehen quer durch alle Fraktionen. Nach eindringlichen Debatten setzt sich das Fristenmodell 1974 knapp durch.
Dies ist allerdings noch lange nicht das letzte Wort: Am 25. Februar 1975 erklärt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bayern und Baden-Württemberg die Neuregelung des §218 für verfassungswidrig. Die Begründung: Die Fristenlösung beachte nicht genügend das Grundgesetzgebot auf Schutz des werdenden Lebens.
Im Mai 1976 regeln die Abgeordneten den §218 neu. Demnach ist eine Abtreibung aus bestimmten medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen straffrei, wenn sie vom Arzt durchgeführt wird (Indikationsmodell). Die Wiedervereinigung erfordert jedoch abermals eine Neuregelung. Im Jahr 1976 wird auch im Bundestag die Reform des Ehe- und Familienrechts abgeschlossen: Ein bedeutender Schritt zur Gleichberechtigung der Geschlechter im privaten Leben.
Neben den inneren Reformen ist das zweite große politische Vorhaben, das der Bundestag Anfang der 70er Jahre zu bewältigen hat, die neue Ostpolitik. ZeitPunkte: Daten und Fakten der 7. Wahlperiode (1972 - 1976)
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/streifzug/g1970/g1970_2