Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1808 Erste Stadtparlamente in Preußen
Berliner Stadtverordnetenversammlung
in der Nikolaikirche
© Stadtmuseum Berlin
Die vernichtende Niederlage gegen Napoleon und
eine enorme Staatsverschuldung bereiteten in Preußen den
Boden für Reformen.
Die Städteordnung von 1808 gewährte den Kommunen Selbstverwaltungsrechte.
Das Bürgerrecht erhielt nun unabhängig von seinem Stand auf Antrag, wer über Grundbesitz, ein bestimmtes Einkommen oder einen Gewerbebetrieb verfügte.
Voraussetzung für das aktive Wahlrecht für alle Männer war ein Mindesteinkommen (150 - 200 Taler), der sogenannte Zensus. Das passive Wahlrecht war an Grundbesitz gebunden.
Die Städteordnung von 1808 gewährte den Kommunen Selbstverwaltungsrechte.
Das Bürgerrecht erhielt nun unabhängig von seinem Stand auf Antrag, wer über Grundbesitz, ein bestimmtes Einkommen oder einen Gewerbebetrieb verfügte.
Voraussetzung für das aktive Wahlrecht für alle Männer war ein Mindesteinkommen (150 - 200 Taler), der sogenannte Zensus. Das passive Wahlrecht war an Grundbesitz gebunden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1808