Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1990 - Erste gesamtdeutsche Wahlen
Die Nacht zum 3. 10. 1990 vor dem Reichstag
© Bundesbildstelle
Der Wiedervereinigung der beiden deutschen
Staaten am 3. Oktober 1990 folgte zwei Monate später die erste
gesamtdeutsche Bundestagswahl am 2. Dezember.
Die aus den Vorbehalten der Alliierten herrührende Sonderregelung für die Berliner Abgeordneten wird abgeschafft.
Die Zahl der Bundestagsmandate von bis dahin 496 Sitzen wird um 22 Sitze für Berliner Abgeordnete und weitere 138 Sitze für das Gebiet der neuen Bundesländer auf 656 erhöht. Die Zahl der Wahlkreise steigt auf 328.
Um bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl auch den ostdeutschen Parteien bessere Chancen zu geben, wurden für diese Wahl Sonderregelungen eingeführt.
Zum einen galt eine gespaltene 5%-Klausel: Für die Parteien reichte es aus, entweder im alten Bundesgebiet oder den neuen Bundesländern mindestens 5% der Zweitstimmen zu erhalten, um in den Bundestag einzuziehen.
Zum anderen bestand für Parteien und andere politische Vereinigungen in den neuen Bundesländern die Möglichkeit, gemeinsame Wahlvorschläge und Listen einzureichen. So sollte ihre Benachteiligung gegenüber den etablierten und bekannten Parteien ausgeglichen werden.
Außerdem galten für diese Wahl verkürzte Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge.
Die aus den Vorbehalten der Alliierten herrührende Sonderregelung für die Berliner Abgeordneten wird abgeschafft.
Die Zahl der Bundestagsmandate von bis dahin 496 Sitzen wird um 22 Sitze für Berliner Abgeordnete und weitere 138 Sitze für das Gebiet der neuen Bundesländer auf 656 erhöht. Die Zahl der Wahlkreise steigt auf 328.
Um bei der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl auch den ostdeutschen Parteien bessere Chancen zu geben, wurden für diese Wahl Sonderregelungen eingeführt.
Zum einen galt eine gespaltene 5%-Klausel: Für die Parteien reichte es aus, entweder im alten Bundesgebiet oder den neuen Bundesländern mindestens 5% der Zweitstimmen zu erhalten, um in den Bundestag einzuziehen.
Zum anderen bestand für Parteien und andere politische Vereinigungen in den neuen Bundesländern die Möglichkeit, gemeinsame Wahlvorschläge und Listen einzureichen. So sollte ihre Benachteiligung gegenüber den etablierten und bekannten Parteien ausgeglichen werden.
Außerdem galten für diese Wahl verkürzte Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1990b