Gitta Connemann, CDU/CSU
Rechtsanwältin
1983 Abitur. 1983 bis 1984 Ausbildung zur Verkäuferin. 1984 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Mainz, 1990 1. Staatsexamen, 1990 bis 1993 Referendariat in Hessen, 1993 2. Staatsexamen.
1993 bis 1995 Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis in einer Darmstädter Kanzlei, 1995 bis 2001 Syndika bei einem Arbeitgeberverband in Oldenburg, seit 2001 selbständig als Rechtsanwältin in Leer.
Mitglied der Gesellschafterversammlung Gewerbepark Leer GmbH und der Gesellschafterversammlung Gewerbe- und Industrieansiedlungsgesellschaft Leer-Nord mbH, stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates der Kreiskrankenhaus Leer GmbH; Vorstandsmitglied der Stiftung Diakonie im Landkreis Leer und des Landschaftlichen Naturvereins Bunde; Vizepräsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände.
Mitglied der CDU seit 1996; 1996 bis 1999 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Hesel, seit 2001 Mitglied im Kreistag des Landkreises Leer.
Mitglied des Bundestages seit 2002; Mitglied im Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion, seit Februar 2006 Vorsitzende der Enquette-Kommission "Kultur in Deutschland".
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwaltskanzlei Connemann & Rickes, Leer,
Rechtsanwältin, selbständig
3. Funktionen in Unternehmen
Initiative Deutsche Sprache IDSP gGmbH, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Leer, Leer,
Mitglied des Kreistages
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel e.V., Wolfenbüttel,
Mitglied des Beirates
Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V., Stuttgart,
Vizepräsidentin, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".