Dr. Herta Däubler-Gmelin, SPD
Rechtsanwältin, Honorarprofessorin, Bundesministerin a. D.
Studium in Tübingen und Berlin.
Rechtsanwältin in Berlin; Honorarprofessur an der Freien Universität Berlin, Ber. Professur an der Tongij-Universität Shanghai.
Schirmherrin der Deutschen Hospizbewegung (BAG); Kuratoriumsmitglied diverser humanitärer Stiftungen.
Mitglied der SPD seit 1965, Mitglied im Bundesvorstand seit 1978, 1988 bis 1997 stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.
Mitglied des Bundestages seit 1972; diverse Ämter (Vorsitzende des Rechtsausschusses, Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft), 1983 bis 1993 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, 1994 bis 1998 Justitiarin der SPD-Fraktion, seit November 2005 Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. 1998 bis 2002 Bundesministerin der Justiz.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwälte Schneider-Schwegler, Berlin,
Rechtsanwältin, selbständig,
Tätigkeit 1, 2006, Stufe 3
3. Funktionen in Unternehmen
Karlsruher Lebensversicherung AG, Karlsruhe,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Freie Universität Berlin, Berlin,
Honorar Professorin, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V., Niederzier,
Schirmherrin, ehrenamtlich
Lea-Ackermann-Stiftung, München,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Stiftung Collegium Wartinum, Wartin,
Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".