Volker Kröning, SPD
Rechtsanwalt
Altsprachliches Gymnasium in Osnabrück und Wuppertal. Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Berlin und Frankfurt, Assessor in Hamburg. 1964 bis 1966 Wehrdienst, Leutnant der Reserve.
1970 bis 1972 Planer an der Universität Bremen, 1974 bis 1979 Referent in der Bremischen Verwaltung, Regierungsdirektor.
Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes (1991 bis 2000 Mitglied des Präsidiums und seit 1994 Bundesschatzmeister), Mitglied von AWO und ver.di.
1979 bis 1983 Mitglied der Bremischen Bürgerschaft; 1983 bis 1994 Mitglied des Senats der Freien Hansestadt Bremen (Inneres; Justiz und Verfassung; Finanzen; Sport; Datenschutz; Personalwesen). 1984 bis 1994 und 1998 bis 2002 Mitglied der Nordatlantischen Versammlung.
Mitglied des Bundestages seit 1994.
Wissenswertes
1994 bis 1998 Ordentliches Mitglied im Finanzausschuss
seit 1998 Ordentliches Mitglied im Haushaltsausschuss
2000/2001 Vorsitzender des Sonderausschusses Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz
2003/2004 Obmann der SPD in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Bremen
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutscher Bibliotheksverband, Landesverband Bremen, Bremen,
Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 5. 12.2006)
Institut für niederdeutsche Sprache, Bremen,
Kooptiertes Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Verein zur Förderung von Forschung und Lehre
zum Friedenssicherungsrecht und zum
Humanitären Völkerrecht, Ruhr-Universität Bochum, Bochum,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Wilhelm und Helene Kaisen-Stiftung, Bremen,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".