Friedrich Merz, CDU/CSU
Rechtsanwalt
1975 Abitur. 1982 1., 1985 2. juristisches Staatsexamen. Wehrdienst.
1985 bis 1986 Richter am Amtsgericht Saarbrücken. Seit 1986 Rechtsanwalt, bis 1989 bei einem Industrieverband beschäftigt.
Mitglied des Europäischen Parlaments 1989 bis 1994.
Mitglied des Bundestages seit 1994; November 1998 bis Februar 2000 und Oktober 2002 bis November 2004 stellvertretender Vorsitzender, Februar 2000 bis September 2002 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Anwaltssozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP, Berlin/Frankfurt,
Rechtsanwalt
3. Funktionen in Unternehmen
AXA Konzern AG, Köln,
Vorsitzender des Beirates
AXA Versicherung AG, Köln,
Mitglied des Aufsichtsrates (bis 19.4.2007), jährlich, Stufe 3
BASF Antwerpen N.V., Antwerpen,
Mitglied des Verwaltungsrates, jährlich, Stufe 3
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Commerzbank AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des zentralen Beirates, jährlich, Stufe 3
DBV-Winterthur Holding AG, Wiesbaden,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
Deutsche Börse AG, Frankfurt/Main,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
Interseroh AG, Köln,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
IVG Immobilien AG, Bonn,
Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3
Stadler Rail AG, Bussnang/Schweiz,
Mitglied des Verwaltungsrates, jährlich, Stufe 3
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund,
Mitglied des Wirtschaftsrates, ehrenamtlich
Hilfskasse des IPV e.V., Varel/Berlin,
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 30.06.2007)
Industrie-Pensionsverein IPV e.V., Varel/Berlin,
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 30.06.2007)
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".