Dr. Matthias Miersch, SPD
Rechtsanwalt
1988 Abitur an der Albert-Einstein-Schule in Laatzen. 1988 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover, 1993 Erstes Juristisches Staatsexamen, Wintersemester 1996/97 Ergänzungs- und Aufbaustudium an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, 1997 Zweites Juristisches Staatsexamen, 1999 Promotion im Bereich Rechtsgeschichte und Verfassungsrecht. Ersatzdienst bei der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Seit 1997 selbstständiger Rechtsanwalt in Hannover, Fachanwalt für Strafrecht, Referent und Sachverständiger in Agrarausschüssen des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages.
Mitglied im Naturschutzbund Deutschland und CVJM.
Seit 1990 Mitglied der SPD, 2000 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Hannover-Land, seit 2005 des SPD-Unterbezirks Region Hannover. Seit 1991 Mitglied im Rat der Stadt Laatzen, dort 1995 bis 2005 Fraktionsvorsitzender.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Rechtsanwalt, selbständig, Hannover
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Hannover,
Mandant 01, Februar 2006, Stufe 1
Mandant 02, Februar 2006, Stufe 1
Mandant 03, April 2006, Stufe 1
Mandant 04, April 2006, Stufe 3
Mandant 05, August 2006, Stufe 1
Mandant 06, September 2006, Stufe 1
Mandant 07, September 2006, Stufe 1
Mandant 08, November 2006, Stufe 1
Mandant 09, November 2006, Stufe 1
Mandant 10, 2006, Stufe 1
Mandant 11, 2007, Stufe 2
Mandant 12, 2007, Stufe 3
Mandant 13, März 2007, Stufe 1
Mandant 14, März 2007, Stufe 1
Mandant 15, März 2007, Stufe 1
Mandant 16, März 2007, Stufe 1
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Laatzen, Laatzen,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".