Burkhardt Müller-Sönksen, FDP
Rechtsanwalt
Volksschule, 1978 Abitur Wilhelm-Gymnasium Hamburg. 1978 Wehrpflichtiger, Funker im 2. Schnellbootgeschwader. 1979 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 1986 große juristische Staatsprüfung. Anschließend Zulassung zur Hamburger Rechtsanwaltschaft und Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei, Schwerpunkte: Internet-, Medien-, Handels- und Gesellschaftsrecht.
1987 Gründungsmitglied von Literalia e. V., 1988 Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Bürgervereins Hoheluft-Großlokstedt e. V. und 1991 bei der Deutsch-Tschechischen Gesellschaft Hamburg e. V., 2001 Vorsitzender im Grundeigentümerverein Eimsbüttel und Umgegend e. V.
1980 Eintritt in die FDP, 1987 persönlicher Referent von Prof. von Münch, 2. Bürgermeister und Kultursenator der Freien und Hansestadt Hamburg, 1988 Mitarbeiter von PSt. a. D. Rainer Funke, MdB. 1992 Vorsitzender im FDP-Bezirksverband Eimsbüttel, 1993 im Landesfachausschuss für Innen- und Rechtspolitik, 1997 Pressesprecher der FDP Hamburg, 2004 Beisitzer im Landesvorstand und Wirtschaftspolitischer Sprecher, 2005 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Hamburg. 2001 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, Vorsitzender der FDP-Fraktion, des Rechtsausschusses, des Unterausschusses Datenschutz, 2003 Vorsitzender der AG Medien der FDP-Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Bund und Ländern.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Rechtsanwalt, Hamburg
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwalt, Hamburg
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Grundeigentümer-Verein von Eimsbüttel und Umgebung e.V., Eimsbüttel,
Vorsitzender des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".