Andreas Storm, CDU/CSU
Diplomvolkswirt, Parlamentarischer Staatssekretär
1983 Abitur. Studium der Volkswirtschaftslehre an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main, 1988 bis 1990 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Entwicklung, Umwelt und quantitative Wirtschaftsforschung in Frankfurt/Main.
1990 bis 1994 Referent in der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft.
Seit 1983 Mitglied der CDU und der Jungen Union, 1985 bis 1991 Kreisvorsitzender der Jungen Union Darmstadt-Dieburg, 1990 bis 1998 Mitglied im Deutschlandrat der Jungen Union, 1998 bis 2006 Kreisvorsitzender der CDU Darmstadt-Dieburg, seit 1996 Bezirksvorsitzender der Mittelstandsvereinigung (MIT) Südhessen, seit 1998 Mitglied des Landesvorstandes der CDU Hessen. 1986 bis 1990 Gemeindevertreter in Weiterstadt; 1989 bis 1990 und 2001 bis 2005 Mitglied des Kreistages Darmstadt-Dieburg.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 1999 bis 2002 Obmann der CDU/CSU-Fraktion in der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel". Oktober 2002 bis November 2005 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gesundheit und soziale Sicherung und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion; seit 22. November 2005 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin,
Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Lesen, Mainz,
Mitglied des Kuratoriums
Wissenschafts-Pressekonferenz e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".