Benennung und Wahl der Länder-Delegierten
Zurück zum Auswahlverfahren für die Länderdelegierten der Bundesversammlung: Jede Landtagsfraktion präsentiert eine Vorschlagsliste. Nach dem Verhältnis der Abgeordnetenstimmen, die auf diese Listen entfallen, werden dann die Sitze in der Bundesversammlung verteilt. In der Praxis heißt das: Der Wahlakt im Landtag ist in der Regel nur eine Formsache. Die Anzahl der von den einzelnen Landtagsfraktionen zu entsendenden Delegierten bestimmt sich nach dem Stärkeverhältnis der im jeweiligen Landtag vertretenen Fraktionen. Ermittelt wird diese Zahl nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
Landesdelegierter in der Bundesversammlung kann jeder werden, der zum Bundestag wählbar ist. Man braucht also nicht Landtagsabgeordneter zu sein. Die Parteien nutzen das, um Alt-Parlamentarier, verdiente Kommunalpolitiker, Funktionäre, Helfer oder Gönner mit einem Bundesversammlungsmandat zu betrauen. Beinahe die Hälfte der von den Landtagen entsandten Wahl-«Männer« – selbstverständlich sind auch Frauen darunter – sind solche Delegierte. Es stärkt den repräsentativen Charakter der Bundesversammlung, dass ihr nicht nur Mitglieder des Bundestages und der Landtage angehören, sondern verdiente Politiker aller Ebenen des politischen Lebens.
Die Parteien dringen natürlich darauf, dass sich »ihre« Delegierten an die Empfehlungen ihrer Fraktion halten. Da jedoch in der Bundesversammlung mit »verdeckten amtlichen Stimmzetteln« – also geheim – abgestimmt wird, sind nicht zu kontrollierende Abweichungen von diesen Empfehlungen jederzeit möglich.