Recht. Als Ausgleich für die ab Januar kommenden Jahres geltende Mehrwertsteuererhöhung sollen die Inklusivstundensätze für Berufsangehörige zur Betreuung von pflegebedürftigen Menschen entsprechend angehoben werden. Dies will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf erreichen ( 16/2649).
Die Abgeordneten führen an, die gesetzlich festgesetzten Inklusivstundensätze bei der Betreuung in Heimen oder von zu Hause lebenden Menschen markierten jetzt schon die untere Grenze der Vergütung. Zudem seien die derzeitigen Nettostundensätze angesichts des erforderlichen Aufgabenumfangs schon jetzt von vielen Vertretern aus Wissenschaft und Praxis als "kaum noch ausreichend" kritisiert worden. Bei einer weiteren Reduzierung dieser Stundensätze durch die vorgesehene höhere Besteuerung werde das Betreuungswesen für die zunehmende Zahl von Pflegebedürfigen in seiner aktuellen, qualifizierten Form insgesamt in Frage gestellt.
Mit der vorgesehenen Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte werde für berufsmäßig geführte Betreuungen eine gravierende Absenkung der Nettostundensätze zur Realität. Damit sei dann auch - vorausgesetzt, der Inklusivstundensatz bleibe unverändert - eine steigende finanzielle Belastung freiberuflich arbeitender Berufsbetreuer und eine vermindertr Qualität bei der Betreung pflegebedürftiger Menschen zu befürchten.