Ausschüsse
16. Wahlperiode
Petitionsausschuss
Fristverlängerung für die Mitzeichnung von
öffentlichen Petitionen
Der Petitionsausschuss verlängert die Mitzeichnungsfrist sämtlicher vom Ausfall betroffener öffentlicher Petitionen um vier Tage.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/dokumente/verlaengerung