Bundesregierung verteidigt "Grundsicherungsgesetz"
Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort ( 14/9204) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 14/9129) verteidigt die Bundesregierung das am 26. Juni 2001 erlassene "Gesetz über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter". Das Gesetz sei eine Möglichkeit, verdeckte und verschämte Altersarmut zu bekämpfen. Vor allem ältere Menschen würden oft Ansprüche auf Sozialhilfe nicht geltend machen, da sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder fürchteten. Die Gewährleistung einer eigenständigen sozialen Leistung sei daher ein Frage der sozialen Gerechtigkeit. Die von den Fragestellern angeführten Bedenken werden von der Regierung nicht geteilt. So sei die vom Bund den Ländern versprochene Erstattung der sich aus dem Gesetz ergebenden Kosten in Höhe von 409 Millionen Euro jährlich durchaus nicht zu niedrig angesetzt. Der Erstattungsbetrag liege über dem oberen Rand der Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Auf die Frage nach der Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder durch die Länder an die betroffenen Kommunen wurde mitgeteilt, dass es Sache der Länder sei, eine derartige Regelung herbei zu führen.