Krankheitswahrscheinlichkeiten weiterhin nicht im Risikostrukturausgleich
Berlin: (hib/MPI) Krankheitswahrscheinlichkeiten werden vorläufig auch weiterhin nicht im Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenkassen verankert. Der gesetzlich vorgesehene Termin 1. Januar 2007 sei nicht einzuhalten, räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/1242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1095) ein. Als Grund nennt die Regierung verspätete "Datenlieferungen der Krankenkassen und insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen". Die Linke wollte zudem wissen, wann mit der schon zum 30. Juni 2004 fälligen Rechtsverordnung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu rechnen sei. Einen konkreten Termin nennt die Regierung nicht, macht aber deutlich, dass vor der Vorlage einer Rechtsverordnung zunächst eine Abstimmung über die Weiterentwicklung des RSA herbeigeführt werden müsse. "Die entsprechende Klärung erfolgt zurzeit", schreibt die Regierung hierzu.
Der 1994 eingeführte RSA gleicht in gewisser Hinsicht Nachteile aus, die sich durch die unterschiedliche Versichertenstruktur bei den einzelnen Krankenkassen und Kassenarten ergeben. Dabei werden Faktoren wie Einkommen, Alter oder Geschlecht der Versicherten berücksichtigt.