Nach der Vermeidung des so genannten Mietnomadentums gefragt
Berlin: (hib/BOB) Ob die Bundesregierung die bestehenden Abwehr- und Reaktionsmöglichkeiten gegen das so genannte Mietnomadentum für ausreichend hält oder ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/1723) erfahren. Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die ohne Mietzahlung und unter Ausnutzung des sozialen Mietrechts in rascher Folge von einer Mietwohnung in die nächste ziehen und sie vielfach in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Nach Ansicht der Liberalen schreckt Mietpreller die Strafbarkeit ihrer Handlungen nicht sonderlich ab. So wiesen die Mietausfälle in Deutschland weiterhin eine steigende Tendenz auf. Sie betrugen nach Angaben der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund im vorigen Jahr rund 2,2 Milliarden Euro.