Pressemitteilung
Datum: 20.02.2002
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
20.02.2002
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
25.02.2002 13.00 - 16.00 Uhr |
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900 |
Tagesordnung
1. Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Wiesehügel, Dr. Axel Berg, Hubertus Heil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen- Drucksache 14/7796 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: InnenausschussRechtsausschussFinanzausschussHaushaltsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Angelegenheiten der neuen LänderAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
2. Gesetzentwurf des BundesratesEntwurf eines Gesetzes für Tariftreueerklärungen- Drucksache 14/5263 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: Ausschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
3. Gesetzentwurf des BundesratesGesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen- Drucksache 14/6752 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: InnenausschussRechtsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
4. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENTariftreue im Vergaberecht - Bundeseinheitliche Regelung schafft fairen Wettbewerb- Drucksache 14/6982 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: InnenausschussRechtsausschussFinanzausschussHaushaltsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
5. Antrag der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Hansjürgen Doss, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Offensive für die Bauwirtschaft - Ursachen wirksam bekämpfen- Drucksache 14/7506 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: RechtsausschussFinanzausschussHaushaltsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Angelegenheiten der neuen LänderAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Liste der Sachverständigen
Verbände
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt(IG BAU)Bundesvorstand60439 Frankfurt/Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)VER.DI Bundesverwaltung10785 Berlin
Transnet Gewerkschaft GdEDArmin Duttiné60326 Frankfurt/Main Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)Prof. Dr. Karl Robl10117 Berlin
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)Michael Knipper10785 Berlin Deutscher Städte- und GemeindebundBernd Düsterdiek53175 Bonn
Zentralverband des ostdeutschen Baugewerbes (ZVOB)Herr HGF Wenkel10717 Berlin Dortmunder StadtwerkeHerr Karl-Heinz Faust44141 Dortmund
Deutscher Gewerkschaftsbund Sachsen (DGB Sachsen)Frank Kunze01067 Dresden Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)Annette Karstedt-Meierrieks10178 Berlin
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)Rechten10178 Berlin Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)10178 Berlin
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)Dr. Alexander Barthel10117 Berlin Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)Präsident Norbert Rohde10117 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)Bundesvorstand10178 Berlin Industriegewerkschaft Metall (IGM)Vorstand60528 Frankfurt am Main
Einzelsachverständige
Herr Prof. Dr. Wolfgang DäublerUni Bremen28359 Bremen Frau Prof. Dr. Ursula RustUni Bremen28359 Bremen
Herr Prof. Gerd SybenHochschule Bremen Huckelriede28201 Bremen Herr Prof. Dr. Meinrad DreherJohannes-Gutenberg-Universität Mainz55099 Mainz
Herr Dr. Wolfgang KühnProgress-Institut für Wirtschaftsforschung Bremen10178 Berlin
Fragenkatalog
1. Kann durch das Gesetz das Ziel erreicht werden, im Baubereich und im öffentlichen Personennahverkehr Wettbewerbsverzerrungen, die durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, abzubauen oder gar zu vermeiden?
2. Ist es sinnvoll, anstelle der von einzelnen Bundesländern, wie z.B. Bayern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Berlin, erlassenen Tariftreuegesetzen eine bundeseinheitliche Regelung zu erlassen?
3. Hat sich § 97 Abs. 4 GWB, demzufolge die Anforderung an Unternehmen ausschließlich an Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu messen sind, bewährt?
4. Wie verhält sich der Tariftreuezwang zum Ziel des Vergaberechts, eine wirtschaftliche Beschaffung zu organisieren?
5. Halten Sie das Tariftreuegesetz für vereinbar mit der Warenverkehrs- und der Dienstleistungsfreiheit des Europarechts. Wie wirkt sich hier die jüngste Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit nationaler Mindestlohnregelungen aus? Ist das Gesetz mit den Richtlinien der EU über das öffentliche Auftragswesen und der Entsenderichtlinie vereinbar? Darf der Gesetzgeber über die Forderung nach Mindestlöhnen hinausgehen?
6. Wie ist der Tariftreuezwang mit Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtes Erster Instanz vom 28. Januar 1999, dass jeder Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand, der nicht als ein normales Handelsgeschäft anzusehen ist, eine beihilferechtlich unzulässige Begünstigung im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag darstellt, zu beurteilen?
7. Halten Sie das Gesetz für verfassungsgemäß? Spielt hierbei die Verfassungsmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen eine Rolle? Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die "gleitende" Bezugnahme auf Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung widerspreche dem Bestimmtheitsgebot und damit dem Rechtsstaatsprinzip ?
8. Welche Folgen hat die Beschränkung der Tariftreueverpflichtung auf die tariflichen Löhne und Gehälter unter Ausklammerung der tariflichen Regelungen zu Arbeitszeit und - bedingungen für die Wettbewerbssituation tarifgebundener Unternehmen sowie für die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Tariftreuerklärungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Entsendegesetz in der Bauwirtschaft ?
9. Wäre es eine praktikable Alternative, statt auf den Tariflohn am Ort der Leistungserbringung auf den Tariflohn am Unternehmenssitz abzustellen?
10. Welche Unterschiede bestehen zwischen einer am Ort der Leistungserbringung und einer am Ort des Firmensitzes ausgerichteten Tariftreueverpflichtung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Prinzip der Diskriminierungsfreiheit, und welche Konsequenzen ergäben sich für Wettbewerber aus anderen EU-Staaten und Beitrittsländern?
11. Welche Auswirkungen hätte eine am Ort des Firmensitzes orientierte Tariftreueverpflichtung auf kommunale Verkehrsunternehmen, insbesondere in den neuen Bundesländern und in grenznahen Regionen ?
12. Gibt es in den Tariftreueregelungen der Bundesländer Regelungen, die der besonderen Wettbewerbssituation in den neuen Bundesländern Rechnung tragen?
Welche Folgen hat das Tariftreuegesetz für die Auftragslage von Bauunternehmen mit Sitz in Ostdeutschland?
13. Welche Folgen hat das Tariftreuegesetz für die Auftragslage von Bauunternehmen mit Sitz in Ostdeutschland?
14. Welcher Anteil - gemessen am Auftragsvolumen - an öffentlichen Bauaufträgen in Ost- und Westdeutschland wird gegenwärtig an Unternehmen mit Sitz im jeweils anderen Landesteil vergeben? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Zahlen hinsichtlich des Stellenwerts der Lohnhöhe als Kostenfaktor im Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge, welche anderen Faktoren sind für diese Entscheidungen ausschlaggebend und welcher wirtschaftliche Zusammenhang besteht zwischen diesen Faktoren und der Lohnhöhe?
15. Wäre eine Regelung, die eine Entlohnung in Höhe von 90% des am Ort der Leistungserbringung geltenden Tarifvertrages vorsieht, geeignet, die Wettbewerbssituation der ostdeutschen Bauunternehmen gegenüber der Regelung im Gesetzentwurf zu verbessern?
16. Welche Möglichkeit sehen Sie, die besondere Wettbewerbssituation ostdeutscher Unternehmen vor dem Hintergrund des Tarifniveaus in Ostdeutschland von 90% des Westniveaus angemessen zu berücksichtigen ? Wäre eine Regelung mit dem Europarecht vereinbar, die den Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei Aufträgen in den alten Bundesländern gestattet, entsprechend dem niedrigeren Tarifniveau im Ostteil der Republik anzubieten?
17. Ist es möglich, durch die vorgesehene Bagatellklausel von 50.000 Euro einen unverhältnismäßigen Vollzugsaufwand für öffentliche Auftraggeber bei geringerwertigen Aufträgen zu vermeiden?
Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten für die Kommunen durch das Tariftreuegesetz pro Jahr sein?
Wie würde sich eine Erhöhung des Schwellenwertes auswirken insbesondere auf die Wettbewerbschancen kleiner und mittlerer und ostdeutscher Unternehmen?
Welcher Anteil der öffentlichen Bau- und Nahverkehrsaufträge - gemessen an der Zahl und am Gesamtvolumen der Aufträge - wird durch die Bagatellgrenze von 50.000 € nicht erfasst, wie würde sich dieser Anteil durch eine Senkung der Bagatellgrenze auf 25.000 € bzw. 10.000 € und eine Erhöhung auf 100.000 € bzw. 250.000 € verändern ?
18. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gelten am Ort der Leistungserbringung häufig mehrere Tarifverträge. Hätte es Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit des Tariftreuegesetzes, wenn der öffentliche Auftraggeber in diesen Fällen den "repräsentativsten" Tarifvertrag vorgeben müsste und somit bestimmte andere Tarifverträge von vornherein gesetzlich ausgeschlossen sind?
19. Wäre die Ermittlung des repräsentativsten Tarifvertrags durch den öffentlichen Auftraggeber praktikabel und welche Auswirkungen hätte mit Blick auf eine Justitiabilität dieser Ermittlung die Auswahl eines falschen Tarifvertrages durch den öffentlichen Auftraggeber?
20. Wie hoch ist die Preisschere zwischen öffentlichen und privaten Anbietern im ÖPNV im Durchschnitt in Deutschland?
21. Welche Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit des vorgeschlagenen Gesetzes hätte eine Regelung, die bei öffentlichen Aufträgen die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des örtlich einschlägigen Manteltarifvertrags zur Bedingung macht?
22. Sind die Bundesanstalt für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung in der Lage, die Einhaltung der Tariftreuepflicht effektiv zu kontrollieren oder sollte die Kontrolle ganz den öffentlichen Auftraggebern überlassen werden?
Welche zusätzlichen administrativen Kosten entstehen durch den Gesetzesvollzug?
Wie soll die Lohnzahlung eines ausländischen Unternehmens an seinen ebenfalls ausländischen Mitarbeiter kontrolliert werden ?
(z.B. Portugiesisches Unternehmen zahlt an portugiesische Arbeitnehmer Lohn in Portugal?)
23. Sind die vorgeschlagenen Sanktionsmöglichkeiten geeignet, Unternehmen von einer Verletzung der Tariftreuepflicht abzuhalten?
24. Wie wird der Ansatz, neue Marktregulierungen über das öffentliche Vergaberecht einzuführen, generell beurteilt?
25. Welche Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind durch das Tariftreuegesetz zu erwarten?
26. Welche Folgen hat das Tariftreuegesetz für den Konkurrenzdruck durch konkurrierende Tarifverbände und für die Rolle nicht tarifgebundener Arbeitsvertragsparteien?
27. Wie hat sich in den vergangenen Jahren das tatsächliche durchschnittliche Einkommen der Beschäftigten sowie der Anteil der Beschäftigten in tariflich gebunden Arbeitsverhältnissen in der Bauwirtschaft sowie im ÖPNV in den alten Ländern und in den neuen Ländern entwickelt?
28. Wie werden die Möglichkeiten öffentlicher Auftraggeber beurteilt, sich dem Tariftreuegesetz durch Auslagerung der ursprünglich öffentlichen Vergabe über Betreibermodelle, privatrechtliche Organisationsformen, Leasing etc. im Geltungsbereich des öffentlichen Vergaberechts zu entziehen?
29. Handelt es sich beim Tariftreuegesetz um ein gesetzlich erzwungenes Kartell zur Verteidigung marktwidriger Tariflohnvereinbarungen?
30. Ist die Schätzung im Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass die öffentlichen Bauaufträge sich um durchschnittlich 5 Prozent verteuern, realistisch?
31. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr?
32. Wie sehen Sie die systematische Stellung des geplanten Tariftreuegesetz im Spannungsfeld zwischen Allgemeinverbindlichkeitserklärung (§ 5 TVG) und ArbeitnehmerentsendeG (§ 1 Abs. 3a AentG)?
33. Wäre es beim Register über unzuverlässig Unternehmen möglich, statt der öffentlichen Auftraggeber die jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, Auskünfte aus dem Register einzuholen und bei der Angebotsabgabe vorzulegen?
34. Wie beurteilen Sie den Vorschlag des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, das Gesetz bis März 2005 zu befristen?
35. Wie beurteilen Sie die vorgesehene Haftung der Generalunternehmer für die Tariftreue ihrer Nachunternehmer? Wäre es nicht besser, auch die Subunternehmer gegenüber dem öffentlichen Unternehmen schadenersatzpflichtig zu machen ?
36. Hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz zur Einführung des Tariftreuezwangs auch für Länder und Gemeinden, insbesondere unterhalb der Schwellenwerte?
37. Sind die Bedenken des BGH gegen das Berliner Vergaberecht so gewichtig, dass die Entscheidung des in dieser Sache angerufenen BVG abgewartet werden sollte?
38. Halten Sie das geplante Gesetz und die dort vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente jenseits rechtlicher Bedenken für geeignet, um die krisenhafte Situation der deutschen Bauwirtschaft effektiv, effizient, unbürokratisch, wettbewerbsneutral und kostensparend nachhaltig zu verbessern oder wären andere politische Maßnahmen aus Ihrer Sicht zielführender?"
1. Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Wiesehügel, Dr. Axel Berg, Hubertus Heil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen- Drucksache 14/7796 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: InnenausschussRechtsausschussFinanzausschussHaushaltsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Angelegenheiten der neuen LänderAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
2. Gesetzentwurf des BundesratesEntwurf eines Gesetzes für Tariftreueerklärungen- Drucksache 14/5263 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: Ausschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
3. Gesetzentwurf des BundesratesGesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen- Drucksache 14/6752 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: InnenausschussRechtsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
4. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENTariftreue im Vergaberecht - Bundeseinheitliche Regelung schafft fairen Wettbewerb- Drucksache 14/6982 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: InnenausschussRechtsausschussFinanzausschussHaushaltsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
5. Antrag der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Hansjürgen Doss, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Offensive für die Bauwirtschaft - Ursachen wirksam bekämpfen- Drucksache 14/7506 -
federführend: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
mitberatend: RechtsausschussFinanzausschussHaushaltsausschussAusschuss für Arbeit und SozialordnungAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Angelegenheiten der neuen LänderAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Liste der Sachverständigen
Verbände
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt(IG BAU)Bundesvorstand60439 Frankfurt/Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)VER.DI Bundesverwaltung10785 Berlin
Transnet Gewerkschaft GdEDArmin Duttiné60326 Frankfurt/Main Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)Prof. Dr. Karl Robl10117 Berlin
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. (HDB)Michael Knipper10785 Berlin Deutscher Städte- und GemeindebundBernd Düsterdiek53175 Bonn
Zentralverband des ostdeutschen Baugewerbes (ZVOB)Herr HGF Wenkel10717 Berlin Dortmunder StadtwerkeHerr Karl-Heinz Faust44141 Dortmund
Deutscher Gewerkschaftsbund Sachsen (DGB Sachsen)Frank Kunze01067 Dresden Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)Annette Karstedt-Meierrieks10178 Berlin
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)Rechten10178 Berlin Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)10178 Berlin
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)Dr. Alexander Barthel10117 Berlin Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)Präsident Norbert Rohde10117 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)Bundesvorstand10178 Berlin Industriegewerkschaft Metall (IGM)Vorstand60528 Frankfurt am Main
Einzelsachverständige
Herr Prof. Dr. Wolfgang DäublerUni Bremen28359 Bremen Frau Prof. Dr. Ursula RustUni Bremen28359 Bremen
Herr Prof. Gerd SybenHochschule Bremen Huckelriede28201 Bremen Herr Prof. Dr. Meinrad DreherJohannes-Gutenberg-Universität Mainz55099 Mainz
Herr Dr. Wolfgang KühnProgress-Institut für Wirtschaftsforschung Bremen10178 Berlin
Fragenkatalog
1. Kann durch das Gesetz das Ziel erreicht werden, im Baubereich und im öffentlichen Personennahverkehr Wettbewerbsverzerrungen, die durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, abzubauen oder gar zu vermeiden?
2. Ist es sinnvoll, anstelle der von einzelnen Bundesländern, wie z.B. Bayern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Berlin, erlassenen Tariftreuegesetzen eine bundeseinheitliche Regelung zu erlassen?
3. Hat sich § 97 Abs. 4 GWB, demzufolge die Anforderung an Unternehmen ausschließlich an Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu messen sind, bewährt?
4. Wie verhält sich der Tariftreuezwang zum Ziel des Vergaberechts, eine wirtschaftliche Beschaffung zu organisieren?
5. Halten Sie das Tariftreuegesetz für vereinbar mit der Warenverkehrs- und der Dienstleistungsfreiheit des Europarechts. Wie wirkt sich hier die jüngste Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit nationaler Mindestlohnregelungen aus? Ist das Gesetz mit den Richtlinien der EU über das öffentliche Auftragswesen und der Entsenderichtlinie vereinbar? Darf der Gesetzgeber über die Forderung nach Mindestlöhnen hinausgehen?
6. Wie ist der Tariftreuezwang mit Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtes Erster Instanz vom 28. Januar 1999, dass jeder Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand, der nicht als ein normales Handelsgeschäft anzusehen ist, eine beihilferechtlich unzulässige Begünstigung im Sinne von Artikel 87 EG-Vertrag darstellt, zu beurteilen?
7. Halten Sie das Gesetz für verfassungsgemäß? Spielt hierbei die Verfassungsmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen eine Rolle? Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die "gleitende" Bezugnahme auf Tarifverträge in der jeweils geltenden Fassung widerspreche dem Bestimmtheitsgebot und damit dem Rechtsstaatsprinzip ?
8. Welche Folgen hat die Beschränkung der Tariftreueverpflichtung auf die tariflichen Löhne und Gehälter unter Ausklammerung der tariflichen Regelungen zu Arbeitszeit und - bedingungen für die Wettbewerbssituation tarifgebundener Unternehmen sowie für die Überprüfbarkeit der Einhaltung von Tariftreuerklärungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Entsendegesetz in der Bauwirtschaft ?
9. Wäre es eine praktikable Alternative, statt auf den Tariflohn am Ort der Leistungserbringung auf den Tariflohn am Unternehmenssitz abzustellen?
10. Welche Unterschiede bestehen zwischen einer am Ort der Leistungserbringung und einer am Ort des Firmensitzes ausgerichteten Tariftreueverpflichtung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Prinzip der Diskriminierungsfreiheit, und welche Konsequenzen ergäben sich für Wettbewerber aus anderen EU-Staaten und Beitrittsländern?
11. Welche Auswirkungen hätte eine am Ort des Firmensitzes orientierte Tariftreueverpflichtung auf kommunale Verkehrsunternehmen, insbesondere in den neuen Bundesländern und in grenznahen Regionen ?
12. Gibt es in den Tariftreueregelungen der Bundesländer Regelungen, die der besonderen Wettbewerbssituation in den neuen Bundesländern Rechnung tragen?
Welche Folgen hat das Tariftreuegesetz für die Auftragslage von Bauunternehmen mit Sitz in Ostdeutschland?
13. Welche Folgen hat das Tariftreuegesetz für die Auftragslage von Bauunternehmen mit Sitz in Ostdeutschland?
14. Welcher Anteil - gemessen am Auftragsvolumen - an öffentlichen Bauaufträgen in Ost- und Westdeutschland wird gegenwärtig an Unternehmen mit Sitz im jeweils anderen Landesteil vergeben? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Zahlen hinsichtlich des Stellenwerts der Lohnhöhe als Kostenfaktor im Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge, welche anderen Faktoren sind für diese Entscheidungen ausschlaggebend und welcher wirtschaftliche Zusammenhang besteht zwischen diesen Faktoren und der Lohnhöhe?
15. Wäre eine Regelung, die eine Entlohnung in Höhe von 90% des am Ort der Leistungserbringung geltenden Tarifvertrages vorsieht, geeignet, die Wettbewerbssituation der ostdeutschen Bauunternehmen gegenüber der Regelung im Gesetzentwurf zu verbessern?
16. Welche Möglichkeit sehen Sie, die besondere Wettbewerbssituation ostdeutscher Unternehmen vor dem Hintergrund des Tarifniveaus in Ostdeutschland von 90% des Westniveaus angemessen zu berücksichtigen ? Wäre eine Regelung mit dem Europarecht vereinbar, die den Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei Aufträgen in den alten Bundesländern gestattet, entsprechend dem niedrigeren Tarifniveau im Ostteil der Republik anzubieten?
17. Ist es möglich, durch die vorgesehene Bagatellklausel von 50.000 Euro einen unverhältnismäßigen Vollzugsaufwand für öffentliche Auftraggeber bei geringerwertigen Aufträgen zu vermeiden?
Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten für die Kommunen durch das Tariftreuegesetz pro Jahr sein?
Wie würde sich eine Erhöhung des Schwellenwertes auswirken insbesondere auf die Wettbewerbschancen kleiner und mittlerer und ostdeutscher Unternehmen?
Welcher Anteil der öffentlichen Bau- und Nahverkehrsaufträge - gemessen an der Zahl und am Gesamtvolumen der Aufträge - wird durch die Bagatellgrenze von 50.000 € nicht erfasst, wie würde sich dieser Anteil durch eine Senkung der Bagatellgrenze auf 25.000 € bzw. 10.000 € und eine Erhöhung auf 100.000 € bzw. 250.000 € verändern ?
18. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gelten am Ort der Leistungserbringung häufig mehrere Tarifverträge. Hätte es Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit des Tariftreuegesetzes, wenn der öffentliche Auftraggeber in diesen Fällen den "repräsentativsten" Tarifvertrag vorgeben müsste und somit bestimmte andere Tarifverträge von vornherein gesetzlich ausgeschlossen sind?
19. Wäre die Ermittlung des repräsentativsten Tarifvertrags durch den öffentlichen Auftraggeber praktikabel und welche Auswirkungen hätte mit Blick auf eine Justitiabilität dieser Ermittlung die Auswahl eines falschen Tarifvertrages durch den öffentlichen Auftraggeber?
20. Wie hoch ist die Preisschere zwischen öffentlichen und privaten Anbietern im ÖPNV im Durchschnitt in Deutschland?
21. Welche Auswirkungen auf die Verfassungsmäßigkeit des vorgeschlagenen Gesetzes hätte eine Regelung, die bei öffentlichen Aufträgen die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen des örtlich einschlägigen Manteltarifvertrags zur Bedingung macht?
22. Sind die Bundesanstalt für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung in der Lage, die Einhaltung der Tariftreuepflicht effektiv zu kontrollieren oder sollte die Kontrolle ganz den öffentlichen Auftraggebern überlassen werden?
Welche zusätzlichen administrativen Kosten entstehen durch den Gesetzesvollzug?
Wie soll die Lohnzahlung eines ausländischen Unternehmens an seinen ebenfalls ausländischen Mitarbeiter kontrolliert werden ?
(z.B. Portugiesisches Unternehmen zahlt an portugiesische Arbeitnehmer Lohn in Portugal?)
23. Sind die vorgeschlagenen Sanktionsmöglichkeiten geeignet, Unternehmen von einer Verletzung der Tariftreuepflicht abzuhalten?
24. Wie wird der Ansatz, neue Marktregulierungen über das öffentliche Vergaberecht einzuführen, generell beurteilt?
25. Welche Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau sind durch das Tariftreuegesetz zu erwarten?
26. Welche Folgen hat das Tariftreuegesetz für den Konkurrenzdruck durch konkurrierende Tarifverbände und für die Rolle nicht tarifgebundener Arbeitsvertragsparteien?
27. Wie hat sich in den vergangenen Jahren das tatsächliche durchschnittliche Einkommen der Beschäftigten sowie der Anteil der Beschäftigten in tariflich gebunden Arbeitsverhältnissen in der Bauwirtschaft sowie im ÖPNV in den alten Ländern und in den neuen Ländern entwickelt?
28. Wie werden die Möglichkeiten öffentlicher Auftraggeber beurteilt, sich dem Tariftreuegesetz durch Auslagerung der ursprünglich öffentlichen Vergabe über Betreibermodelle, privatrechtliche Organisationsformen, Leasing etc. im Geltungsbereich des öffentlichen Vergaberechts zu entziehen?
29. Handelt es sich beim Tariftreuegesetz um ein gesetzlich erzwungenes Kartell zur Verteidigung marktwidriger Tariflohnvereinbarungen?
30. Ist die Schätzung im Gesetzentwurf der Bundesregierung, dass die öffentlichen Bauaufträge sich um durchschnittlich 5 Prozent verteuern, realistisch?
31. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr?
32. Wie sehen Sie die systematische Stellung des geplanten Tariftreuegesetz im Spannungsfeld zwischen Allgemeinverbindlichkeitserklärung (§ 5 TVG) und ArbeitnehmerentsendeG (§ 1 Abs. 3a AentG)?
33. Wäre es beim Register über unzuverlässig Unternehmen möglich, statt der öffentlichen Auftraggeber die jeweiligen Unternehmen zu verpflichten, Auskünfte aus dem Register einzuholen und bei der Angebotsabgabe vorzulegen?
34. Wie beurteilen Sie den Vorschlag des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, das Gesetz bis März 2005 zu befristen?
35. Wie beurteilen Sie die vorgesehene Haftung der Generalunternehmer für die Tariftreue ihrer Nachunternehmer? Wäre es nicht besser, auch die Subunternehmer gegenüber dem öffentlichen Unternehmen schadenersatzpflichtig zu machen ?
36. Hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz zur Einführung des Tariftreuezwangs auch für Länder und Gemeinden, insbesondere unterhalb der Schwellenwerte?
37. Sind die Bedenken des BGH gegen das Berliner Vergaberecht so gewichtig, dass die Entscheidung des in dieser Sache angerufenen BVG abgewartet werden sollte?
38. Halten Sie das geplante Gesetz und die dort vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente jenseits rechtlicher Bedenken für geeignet, um die krisenhafte Situation der deutschen Bauwirtschaft effektiv, effizient, unbürokratisch, wettbewerbsneutral und kostensparend nachhaltig zu verbessern oder wären andere politische Maßnahmen aus Ihrer Sicht zielführender?"
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2002/pz_020220