Bundestagsnachrichten. Bündnis 90/Die Grünen wollen vom Geschäftsordnungsausschuss prüfen lassen, ob die gegenwärtige Rechtslage und Parlamentspraxis unter den Vorzeichen der Großen Koalition hinreichend starke Kontroll- und Mitwirkungsrechte der Opposition vorsieht. Die Fraktion hat dazu einen Antrag ( 16/581) eingebracht. Weiter solle der Ausschuss gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages oder zur Änderung parlamentarischer Verfahrensweisen unterbreiten.
Die Bündnisgrünen bezweifeln, ob die gegenwärtige Rechtslage den Ansprüchen des Grundgesetzes an die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament noch gerecht wird. Unter den jetzigen Bedingungen, so die Antragsteller, habe eine Minderheit von weniger als einem Drittel der Abgeordneten, dazu noch aufgeteilt in drei annähernd gleich große Fraktionen, keinen hinreichenden Spielraum, ihre Positionen auf die Agenda des Parlamentes zu setzen.
Nach dem Willen der Grünen sollen insbesondere die Vorgaben für die Einberufung des Parlaments, für die Durchführung von Anhörungen, für die Bestimmung der Tagesordnung, für Aktuelle Stunden, für die Einsetzung von Unterausschüssen und zu den Redezeiten überprüft werden. Zu prüfen sei ferner die Regelung, derzufolge ein Drittel der Mitglieder des Bundestages erforderlich ist, um beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle zu beantragen. mar