Inneres. Entscheidungen über den Bestand eines Patents sollen zügiger fallen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/735) sieht vor, Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, bei Verfahren, über die nicht innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf der Einspruchsfrist entschieden wurde, direkt das Bundespatentgericht mit der Sache zu befassen. Im Patenbereich gelten bis Mitte des Jahres Übergangsvorschriften für den Einspruch gegen die vom Patentamt erteilten Patente. Darüber hinaus sollen dem Entwurf zufolge Vorschriften und Gebühren im Patentkostengesetz geändert werden. bob