Ernährung und Landwirtschaft. Eigentümer von Wald- und Naturschutzflächen sollen nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen im Vergleich zu Besitzern von versiegelten Flächen und der Landwirtschaft nicht länger benachteiligt werden. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/681) vorgelegt. Sie erläutert, in verschiedenen Bundesländern würden alle Eigentümer bei der Bemessung von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung gleich behandelt. Dieses einheitliche Prinzip - unabhängig von der Nutzung der jeweiligen Fläche - sei nicht gerechtfertigt. Das Wasserverbandsgesetz müsse deshalb geändert werden. Es müsse zwingend Unterschiede des Wasserabflusses angemessen berücksichtigen, finden die Abgeordneten.
Die Bündnisgrünen begründen ihren Entwurf auch damit, die Eigentümer von Wald- und Naturschutzgebieten hätten besonders in niederschlagsarmen Regionen keinen Nutzen, sondern einen Schaden durch die Gewässerunterhaltung. Das notwendige Niederschlagswasser werde abgeführt, statt vor Ort den Pflanzen zugute zu kommen. Auch im Interesse des Hochwasser- und des Dürreschutzes sei es angebracht, den Aufwand und somit auch die Beiträge für die Gewässerunterhaltung in denjenigen Gebieten zu vermindern, in denen der schnelle Wasserabfluss nicht erforderlich ist. Eine "nutzungsdiffenzierte Bemessung" der Beiträge zur Gewässerunterhaltung sei daher ökologisch und ökonomisch geboten. bob