Recht. Gegen Menschenhandel als "besonders widerwärtige Kriminalitätsform", will der Bundesrat "effektiv" vorgehen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf ( 16/1343) ist inhaltlich weitgehend identisch mit einem im letzten Jahr vorgelegten Entwurf ( 15/5657). Damit will die Länderkammer die Strafvorschrift gegen die Förderung der Prostitution und eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen. Verbrechern, die Kinder in die Prostitution bringen, soll eine höhere Strafe (zwei bis 15 Jahre Haft) drohen. Es sei nicht hinnehmbar, dass keine höhere Strafe drohe als beispielsweise "hartnäckigen Steuerhinterziehern". Zur Begründung heißt es, der Gesetzgeber habe 2005 im Gesetz gegen Menschenhandelsdelikte "bedauerlicherweise" eine Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen. So könne die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern durch so genannte "Freier" in der Regel nicht geahndet werden. Auch verfüge die Strafverfolgung nicht über effektive Ermittlungsmethoden, um in konspirativ arbeitende Menschenhändlerringe einzudringen. Die im Prostitutionsgesetz vom 2001 getroffenen Regelungen seien nicht ausreichend. Die Bundesregierung verweist dazu auf den noch ausstehenden Bericht über Auswirkungen aus dem Prostitutionsgesetz. Prüfungsbedarf sehe man in Fällen, bei denen jemand die Lage eines Menschenhandelsopfers durch sexuelle Handlungen missbraucht. Auch sehe der Koalitionsvertrag die Möglichkeit einer Strafmilderung oder -befreiung für so genannte Kronzeugen vor. Überdies solle der Bereich der Telekommunikationsüberwachung bis Mitte 2007 neu geregelt werden.