"Nunca más!" - Nie wieder! Mit dieser Forderung erhoben lateinamerikanische Menschenrechtsbewegungen nach dem Ende der Militärdiktaturen in ihren Ländern Anspruch auf umfassende Aufarbeitung der während dieser Zeit begangenen Menschenrechtsverletzungen.
Dass die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen in der Vergangenheit wesentliche Bedingungen für die Entwicklung und nachhaltige Konsolidierung demokratischer Strukturen sind, ist bekannt. Wie diese Aufgabe von politischen und gesellschaftlichen Akteuren in den betreffenden Staaten bewältigt wird, unterscheidet sich von Fall zu Fall. So wird die Aufarbeitung von Verbrechen in der ersten Phase nach dem Übergang zur Demokratie oft nur unvollkommen geleistet, um den fragilen Demokratisierungsprozess nicht zu sehr zu belasten. Gerade in lateinamerikanischen Ländern wurde vielfach versucht, mit weitreichenden Amnestien für die Täter eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit zu umgehen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Einen neuen, von der Weltöffentlichkeit mit Interesse verfolgten Weg der Vergangenheitsaufarbeitung beschritt Südafrika. Nach dem Ende des Apartheidregimes 1994 setzte die neue Regierung die Wahrheits- und Versöhnungskommission ein, die im Gegenzug für Geständnisse der Täter auf deren strafrechtliche Verfolgung weitgehend verzichtete, um im Sinne einer umfassenden "Wahrheitspolitik" ein möglichst vollständiges Bild der Menschenrechtsverletzungen während der Apartheid zu erlangen.
Ein wichtiges Instrument zur weltweiten Durchsetzung des Völkerrechts ist der Internationale Strafgerichtshof. Er kann schwerste Menschenrechtsvergehen ahnden, die vor nationalen Gerichten straffrei blieben. Welcher Erfolg diesem "Meilenstein in der Geschichte des Völkerrechts" beschieden sein wird, hängt wesentlich von der Unterstützung der beteiligten Staaten ab.