Die Fraktion führt in ihrem Antrag ( 16/2673) an, beim praktischen Einsatz auftretende rechtliche und vor allem datenschutzrechtliche Probleme müssten zügig gelöst werden. Damit könne diese in Deutschland entwickelte technische Neuerung zur Produktidentifizierung auch als deutsche Innovation auf dem Markt erfolgreich bestehen.
Laut Fraktion versehen Unternehmen ihre für den Einzelhandel bestimmten Waren an Stelle des bisherigen Strich-Codes zunehmend mit RFID-Chips, um Informationen über Registrierung und Vertrieb zu erhalten. Dabei erlaube es diese Methode auch, weitere Informationen in den Chips unterzubringen. Ein besonderer Datenschutz solle nun verhindern, dass Kommunikationsvorgänge von Unbefugten abgefragt oder manipuliert werden können.
Die besondere Sensibilität beim Einsatz von RFID-Chips kommt laut FDP der Verknüpfung mit Hintergrunddaten zu. So könne ein Kunde beim Bezahlen einer Ware mit RFID-Chip seine Identität durch Vorlegen einer Kunden-, EC- oder Kreditkarte preisgeben. Der Personenbezug werde also durch einen am oder im Artikel angebrachten RFID-Chips hergestellt und gespeichert. Damit sei es möglich, Personen, die eine solche Ware mit sich führen, auch an anderen Lesegeräten zu erkennen, heißt es in dem Antrag der Liberalen.
Die Bundesregierung soll nun dafür sorgen, dass die datenschutzrechtlich geforderte Zweckbindung zur Sparsamkeit und Vertraulichkeit bei personenbezogenen Daten auch im Umgang mit der RFID-Technologie gilt. Deshalb müssten die mit den Chips ausgelösten Kommunikationsvorgänge deutlich und leicht erkennbar gekennzeichnet und spätestens nach der Übergabe an den Verbraucher und dessen Verlassen der Verkaufsräume unwiderruflich deaktiviert werden, so die FDP-Fraktion.
Des Weiteren müssten alle Geräte, die mit der Verarbeitung von RFID-Daten zu tun haben, gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Schließlich müssten Verstöße von Unternehmen gegen diese Verpflichtungen sanktioniert werden.