Für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, für die der Schacht Konrad in Salzgitter untersucht worden sei, sei eine solche Zwischenlagerung nicht erforderlich. Die Bundesregierung hält der Antwort zufolge am Konzept einer tiefengeologischen Endlagerung fest. Was die Akzeptanz in der Bevölkerung angehe, so könne sich diese mit der Zeit, der Region, der Zusammensetzung und der Beteiligung der Bevölkerung ändern. Prognosen zur Akzeptanz der Bevölkerung in "hypothetischen Situationen" lehnt die Regierung ab.
Die Gesamthöhe der Rückstellung der Energieversorgungsunternehmen für die Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle und bestrahlter Brennelemente sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke beziffert die Regierung zum Stichtag 31. Dezember 2004 wie folgt: Eon AG 13,08 Milliarden Euro, RWE AG 9,01 Milliarden Euro, EnBW AG 4,13 Milliarden Euro und Vattenfall Europe AG 1,33 Milliarden Euro.
Die Bundesregierung macht im Übrigen deutlich, dass sie sich der langfristigen Aufgabe bewusst sei, die Finanzierung der Endlagerung zu sichern. So lange solvente Muttergesellschaften für die Betreibergesellschaften hafteten, könnten Forderungen gegenüber den Betreibergesellschaften wegen der Endlagerung realisiert werden.