Wirtschaft und Technologie. Die Bundesregierung hat dem Bundestag vier Gesetzentwürfe zu In-vestitionsschutz- und -förderungsabkommen mit vier ausländischen Staaten vorgelegt. Mit den Gesetzentwürfen zum Vertrag vom 2. März 2005 mit dem Jemen ( 16/2861), zum Abkommen vom 16. Juni 2005 mit Ägypten ( 16/2862), zum Vertrag vom 19. und 20. April 2005 mit Afghanistan ( 16/2863) und zum Vertrag vom 10. August 2005 mit Timor-Les-te (Osttimor) ( 16/2864) sollen Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert werden.
Dabei geht es in erster Linie darum, den freien Transfer von Kapital und Erträgen zu gewährleisten. Ebenso müssten den Investoren die Behandlung wie Inländer, die Meistbegünstigung sowie der Eigentumsschutz zugute kommen. Bei Entgeignungen sollen Entschädigungen fällig werden. Garantiert werden sollen ferner der Rechtsweg und die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Diese Abkommen sind für die Regierung die Voraussetzung dafür, dass sie Investitionsgarantien gegen politische Risiken übernimmt. Nach dem Haushaltsrecht könne der Bund derartige Garantien nur übernehmen, wenn mit dem betreffenden Land ein solcher Vertrag bestehe.