Haushalt. Der Bundesrechnungshof (BRH) setzt sich für eine Bundessteuerverwaltung ein. Dies geht aus einem Bericht des BRH über die weitere Entwicklung der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung hervor, den der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) am 1. Dezember einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Danach sind nach der Föderalismusreform I weitere Schritte erforderlich, um Kompetenz und finanzielle Verantwortung in einer Hand zusammenzuführen. Bei der Weiterentwicklung der föderalen Aufgaben- und Finanzverteilung in der Föderalismusreform II würden besonders diejenigen Bereiche vordringlich sein, die eine weitgehende Zusammenführung von Sach- und Finanzverantwortung beinhalten. Eine Stärkung der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften als grundlegendes Reformziel erfordere zudem, dass die öffentlichen Haushalte gestärkt würden. Die Abgeordneten des RPA hielten die Etablierung eines Frühwarnsystems zur Erkennung und Bekämpfung von Haushaltskrisen sowie die Entwicklung und Durchsetzung einer wirksamen nationalen Verschuldungsregelung für eines der wichtigsten Ziele der Föderalismusreform II. Darüber hinaus solle ein einheitlicher Steuervollzug gewährleistet werden. Deshalb beauftragte der Ausschuss auch einstimmig die Bundesregierung, die BRH-Vorschläge zur Entflechtung der Aufgaben- und Finanzverteilung in die weiteren Beratungen einzubeziehen.