Vier Fraktionen gegen eine: Auch nach monatelangen Diskussionen und Beratungen sah sich die Linksfraktion am 30. November im Plenum außer Stande, der Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes ( 16/2969 ) zuzustimmen, auf die sich Union, SPD, FDP und Grüne geeinigt hatten. In letzter Minute hatte Die Linke einen Entschließungsantrag ( 16/3666 ) eingebracht, mit sie die Überprüfungen von Personen auf eine Tätigkeit bei der Staatssicherheit endgültig beenden wollte.
Ohne Erfolg: Alle Fraktionen außer der Linksfraktion stimmten dem Gesetzentwurf zu. Damit sind Überprüfungen eines Personenkreises in "herausgehobenen gesellschaftlichen und politischen Positionen" auch ohne Anfangsverdacht für weitere fünf Jahre möglich. Das Verbot, einem Mitarbeiter der Staatssicherheit diese ehemalige Tätigkeit im Rechtsverkehr vorzuhalten, wird gestrichen. Außerdem werden die Zugangsmöglichkeiten für Wissenschaft, Forschung und Publizistik "unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen" erheblich erweitert. Vor der Abstimmung über den Gesetzentwurf hatten die Fraktionen von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ihrem gemeinsamen Änderungsantrag zugestimmt, der bislang umstrittene Punkte der Novelle korrigiert.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 29. November hatten alle Fraktionen betont, dass keinesfalls ein Schlussstrich unter die Stasi-Aufarbeitung gesetzt werden dürfe. Auch die Linksfraktion hatte die Position geteilt, Opfer sollten auch künftig uneingeschränkten Zugang zu den Akten haben. "Aber die Regelanfrage, die Überprüfung hat aufzuhören." Damit werde ein Teil der Bevölkerung "unter Generalverdacht" gestellt. Auch der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf ( 16/3653 ) eingebracht, nach dem die Fristen für die Antragstellung auf Rehabilitation für Opfer der DDR-Diktatur um drei Jahre bis 2010 verlängert werden sollen.