Glossar
Bundesrat
Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes
wirken die Länder durch den
Bundesrat mit. Er benennt u.a. die Hälfte
der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesrat besteht
aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die Stimmen eines Landes
können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder
deren Vertreter bei Abstimmungen im Bundesrat abgegeben werden. Die
Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der
Bundesländer, jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr
als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
Thüringen) haben vier, Länder mit mehr als sechs
Millionen Einwohnern (Hessen) fünf und Länder mit mehr
als sieben Millionen Einwohnern (Baden-Württemberg, Bayern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen)haben sechs Stimmen. Der
Bundesrat hat 69 Mitglieder.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundesrat