Glossar
Konstruktives Misstrauen
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das
Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der
Mehrheit seiner Mitglieder (zur Zeit 307) eine/n Nachfolger/in
wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den
Bundeskanzler zu entlassen. Der
Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem
Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67
GG).
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/konst_misstrau