Thema der Woche
Letzte Änderung: 19.11.2006
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet - Stationen eines Gesetzes
Der Bundestag hat das Gesetz für
Wachstum und Beschäftigung verabschiedet.
Kinderbetreuungskosten berufstätiger Eltern sollen
zukünftig steuerlich absetzbar sein.
Am Freitag, dem 17. März haben die Abgeordneten im Plenum das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet.
Zentrale Punkte des Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes sind die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten berufstätiger Eltern, aber auch die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Das Gesetz schafft zudem bessere Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Steuererleichterungen wieder mehr investieren sollen. Durch ein höheres Wirtschaftswachstum sollen mehr Arbeitsplätze entstehen und die Steuereinnahmen steigen.
Betreuungskosten sind zentraler Punkt
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten für Kinder berufstätiger Eltern.
Zukünftig können sie Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Höhe von zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr, steuerlich absetzen. Eine entsprechende Regelung gilt auch für berufstätige Alleinerziehende und wenn nur ein Elternteil berufstätig oder behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. Das Gesetz soll mehr Arbeitsplätze in der Kinderbetreuung entstehen lassen und Schwarzarbeit zurückdrängen.
Am Freitag, dem 17. März haben die Abgeordneten im Plenum das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet.
Zentrale Punkte des Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes sind die steuerliche Anerkennung von Kinderbetreuungskosten berufstätiger Eltern, aber auch die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Das Gesetz schafft zudem bessere Abschreibungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Steuererleichterungen wieder mehr investieren sollen. Durch ein höheres Wirtschaftswachstum sollen mehr Arbeitsplätze entstehen und die Steuereinnahmen steigen.
Betreuungskosten sind zentraler Punkt
Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Betreuungskosten für Kinder berufstätiger Eltern.
Zukünftig können sie Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in Höhe von zwei Dritteln der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr, steuerlich absetzen. Eine entsprechende Regelung gilt auch für berufstätige Alleinerziehende und wenn nur ein Elternteil berufstätig oder behindert, dauerhaft krank oder in Ausbildung ist. Das Gesetz soll mehr Arbeitsplätze in der Kinderbetreuung entstehen lassen und Schwarzarbeit zurückdrängen.
weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/