Bundestag stimmt EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu
Zustimmung zum Beitrittsvertrag als Gesetz verabschiedet
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (EU) zugestimmt ( 16/2293). 529 Abgeordnete votierten mit Ja, 12 mit Nein, 10 enthielten sich ihrer Stimme. Für den Beitritt haben die EU-Mitgliedsstaaten am 25. April 2005 einen Vertrag mit der Republik Bulgarien und Rumänien geschlossen. Erst wenn alle 25 Mitglieder der EU und die beiden Länder den Beitrittsvertrag ratifiziert haben, kann er in Kraft treten. Eine Zustimmung Deutschlands zum Beitrittsvertrag muss als Gesetz vom Parlament verabschiedet werden. Das sieht Artikel 59 des Grundgesetzes vor.
Die Abgeordneten entschieden in der Plenarsitzung auch über die Änderung von Rechtsvorschriften des Bundes ( 16/2954), die aufgrund des Beitritts der beiden osteuropäischen Länder zur EU angepasst werden mußten.
Wenn alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer den Vertrag bis zum 31. Dezember 2006 ratifizieren und kein Gebrauch von der Möglichkeit der Verschiebung des Beitritts um ein Jahr machen, werden Rumänien und Bulgarien der Europäischen Union am 1. Januar 2007 beitreten. Mit der Aufnahme der beiden Staaten würde die EU ihre fünfte Erweiterungsrunde vollenden.
Weitere Informationen
- Gesetz zum Vertrag vom 25.04.2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (16/2293)
- Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (16/2954)
- Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Erfolg führen (Drucksache 16/2997)
- Grundgesetz Artikel 59 Abs. 2 Satz 1