RECHTLICHEN RAHMEN FÜR EUROPÄISCHE ZENTRALBANK SCHAFFEN (GESETZENTWURF)
Bonn: (hib) fi- Einen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der Europäischen Zentralbank (EZB) an ihrem Sitz in Frankfurt zu schaffen, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/70). Er bezieht sich auf das am 18. September abgeschlossene Abkommen zwischen der Bundesregierung und der EZB über den Sitz der EZB. Im einzelnen werden unter anderem die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Bank sowie ihrer amtlichen Kommunikation und Korrespondenz gewährleistet. Die Bundesrepublik verpflichtet sich, die Räumlichkeiten der EZB zu schützen und gestattet, daß die Bank auch eigenes bewaffnetes Personal einsetzen kann. Geregelt werden ferner die Befreiung der EZB von allen direkten Steuern sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für die Entlastung der Bank von indirekten Steuern und Einfuhrabgaben. Die EZB unterliegt nicht dem deutschen Datenschutzrecht und die Beschäftigungsbedingungen ihrer Bediensteten nicht dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht. Die Direktoriumsmitglieder der EZB genießen Vorrechte und Befreiungen wie Diplomaten.